Sparerfreibetrag
(1 Bewertungen)Sämtliche Kapitalerträge die über einem bestimmten Grundbetrag liegen, müssen als Einnahme versteuert werden. Der steuerfreie Grundbetrag trägt die Bezeichnung Sparerfreibetrag. Er hat sich in Deutschland ständig verringert und wurde im Jahr 2009 durch den Sparerpauschbetrag abgelöst.
Sparerfreibetrag nutzen
Der Sparerfreibetrag dient dazu, die Vermögensbildung zu unterstützen und die Bürger abzusichern. Er ist so bemessen, dass er die Zinsen eines durchschnittlichen Jahresverdienstes ohne einen Abzug beim Steuerpflichtigen belässt. Die Freibeträge können auf eins oder auf mehrere Kreditinstitute verteilt und in der Einkommenssteuererklärung in Höhe des Sparerfreibetrages geltend gemacht werden. Heute werden die Kapitalertragssteuern von den Banken direkt an das Finanzamt überwiesen.
Neu: der Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag hat eine Höhe von 801 Euro und beinhaltet den früheren Sparerfreibetrag und die Werbungskosten. Für Aktiengewinne kann seit 2009 kein separater Betrag mehr geltend gemacht werden. Die Höhe der Freibeträge sollte nicht überschritten werden. Seit 2011 ist eine Steueridentifikationsnummer nötig, um die Überprüfung zu leichtern.
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