Sozialpauschale

(1 Bewertungen) +1 | -0

Unter der Sozialpauschale ist der pauschale Betrag zum Gründungszuschuss zu verstehen, der vom Existenzgründer für die soziale Sicherheit verwendet werden soll. Der Existenzgründer kann also von der Sozialpauschale eine Rentenversicherung eine Pflegeversicherung oder einfach nur seiner Krankenversicherung bezahlen. Eine Verpflichtung eine bestimmte Versicherung für Zwecke der Altersvorsorge abzuschließen gibt es generell nicht, nur bestimmte Berufsgruppen sind gesetzlich dazu verpflichtet. Vergleiche dazu unseren Beitrag zum Thema Rentenversicherungspflicht bei Selbstständigen.

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Interessantes aus den Vorlagen

  • Aufhebungsvertrag für Gründungszuschuss
  • Lexikon Begriffauswahl

    Aus dem Magazin

    Der Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung

    Die Bundesregierung plant mal wieder Einsparungen. Das neue Gesetz trägt den klangvollen Namen "Le...

    Gründungszuschuss 2012 - das müssen Gründer wissen

    Am 28.12.2011 ist das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft g...

    Zählt der Gründungszuschuss zu den Einnahmen bei der Beitragsberechnung der gesetzlich Krankenversicherung?

    Ein Existenzgründer kam mit dieser Frage zu uns, nachdem er von seiner ...

    Aus dem Ratgeber

    Existenzgründerzuschuss als Aufstocker?

    Hallo Forum, ich freue mich, dieses Portal gefunden zu haben, bin ich doch ein absoluter Neuling auf ...

    Gründungszuschuss beantragen oder besser tageweise beim Arbeitsamt abmelden?

    Hallo, ich habe zum 31. März 2009 selbst gekündigt und befinde mich derzeit in der ...

    ALG I und nun Gründung einer GbR, Fördermittel ?

    Hallo! Ich hoffe mir kann jemand einen Weg aus der Unwissenheit weisen ;-) Ich beziehe seit September...