Sonderbetriebsvermögen
(1 Bewertungen)Sonderbetriebsvermögen kommen nur bei Personengesellschaften vor. Als Sonderbetriebsvermögen werden Wirtschaftgüter bezeichnet, die im Eigentum des Mitunternehmers einer Personengesellschaft stehen und der Mitunternehmerschaft zur Nutzung überlassen werden. Steuerlich wird das Sonderbetriebsvermögen zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gerechnet. Man unterscheidet in Sonderbetriebsvermögen I und Sonderbetriebsvermögen II.
Sonderbetriebsvermögen I
Das Eigentum eines Gesellschafters wird der Mitunternehmerschaft zur Nutzung überlassen und dient unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft. Beispiel: Ein Gesellschafter ist Eigentümer eines Grundstückes und überlässt dieses der Gesellschaft zur Nutzung als Lager oder Parkfläche.
Sonderbetriebsvermögen II
Hier dient das überlassene Wirtschaftsgut der Beteiligung des Gesellschafters an der Mitunternehmerschaft. Beispiel: Ein Gesellschafter musste ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen, um seine Einlage bei der Gesellschaft zu finanzieren. Dieses Darlehen wird zum Sonderbetriebsvermögen II gerechnet.
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