Sonderbetriebseinnahme
(1 Bewertungen)Die Sonderbetriebseinnahmen bezeichnen im Steuerrecht solche Einnahmen, die sich als Erträge aus einem Sonderbetriebsvermögen ergeben. Beim Sonderbetriebsvermögen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, also Objekte oder andere Gegenstände, die nicht dem Unternehmen selbst, sondern einem oder mehreren Gesellschaftern des Unternehmens gehören. Häufig sind solche Sonderbetriebsvermögen bei jungen oder kleinen Unternehmen anzutreffen. Sonderbetriebsvermögen und damit auch die Sonderbetriebseinnahmen sind aufgrund ihrer Definition als Eigentum von Gesellschaftern auf Personengesellschaften beschränkt.
Das Sonderbetriebsvermögen, mit dem das Unternehmen Sonderbetriebseinnahmen erzielt, kann von ganz unterschiedlicher Art sein. Sehr verbreitet sind Sonderbetriebsvermögen in Form von Grundstücken oder Immobilien, die dem Unternehmen von einem Gesellschafter zur Verfügung gestellt werden. Auch Fahrzeuge wie etwa Kleintransporter, die das persönliche Eigentum eines Gesellschafters sind, zählen zum Sonderbetriebsvermögen und können Sonderbetriebseinnahmen erwirtschaften.
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