Soll-Besteuerung
(1 Bewertungen)Die Soll-Besteuerung stellt das Gegenstück zur Ist-Besteuerung dar und wird als Regelbesteuerung verstanden. Der Unternehmer kann sich zunächst im Rahmen der Gewerbeanmeldung durch den steuerlichen Erfassungsbogen die gewünschte Besteuerung auswählen.
Bei der Soll-Besteuerung muss der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer die in Rechung gestellten Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen, unabhängig von der Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge. Er zahlt also bereits Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt, obwohl die Rechnung von seinem Kunden noch gar nicht beglichen wurde. Der Vorgang der Soll-Besteuerung wird auch Besteuerung nach vereinbarten Entgelten bezeichnet.
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