Sofortabschreibung
(1 Bewertungen)Unter Sofortabschreibung wird in der Finanzverwaltung der sofortige Ansatz der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes im Jahr der Anschaffung verstanden. Daher entfällt eine Abschreibung über mehrere Nutzungsjahre. Diese Art der Abschreibung ist insbesondere bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) anwendbar. Der Steuerpflichtige hat in diesem Fall ein Wahlrecht, ob eine über die Jahre verteilte Abschreibung stattfinden soll oder eine Sofortabschreibung.
Beispiel:
Ein Gemüsehändler kauft eine Waage zu 300 EUR netto. Da die Waage eigenständig nutzbar ist und daher ein GWG darstellt, kann der Unternehmer die 300 EUR sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend machen oder gemäß Abschreibungstabelle innerhalb von 11 Jahren abschreiben.
Die Auswirkungen ergeben sich wie folgt:
Sofortabschreibung: Gewinnminderung im Jahr der Anschaffung 300 EUR
Abschreibung über die Nutzungsdauer von 11 Jahren: jährliche Gewinnminderung in Höhe von 27,27 EUR pro Jahr.
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