Zusammenfassende Meldung - die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

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Teil 1 von 2 aus der Serie:
Zusammenfassende Meldung

Zusammenfassende Meldung


Ziel der Zusammenfassenden Meldung

Um den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union überwachen zu können wurde die Zusammenfassende Meldung zur Informationsbeschaffung eingeführt. Hierin müssen Unternehmer vierteljährlich ihreinnergemeinschaftlichen Lieferungen, Beteiligungen an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften als mittlerer  Unternehmer sowie wie neuerdings (ab 2010) auch steuerpflichtige sonstige Leistungen an in anderen Mitgliedstaaten ansässige Leistungsempfänger erklären, sofern die Leistungsempfänger die Steuer schulden.

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Da davon auszugehen ist, dass jeder steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb gegenüber steht, fungiert die Zusammenfassende Meldung als wichtige Kontrolle für die Besteuerung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. In Deutschland werden die Daten aus der Zusammenfassenden Meldung über das Bundeszentralamt für Steuern an die entsprechenden Mitgliedsstaaten (Erwerbsländer) weiter gegeben. Außerdem wird über die Zusammenfassende Meldung auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferers überprüft. Denn nur mit einer ordnungsgemäßenUmsatzsteuer-Identifikationsnummer kann der Lieferer steuerfrei liefern.

Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft sind drei Unternehmer aus drei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten beteiligt. Dabei liefert der erste Unternehmer direkt an den letzten Unternehmer. Dies hat zur Folge, dass die Steuerschuld des mittleren Unternehmers auf den letzten Unternehmer übergeht.

Zur Überprüfung der richtigen Versteuerung muss der mittlere Unternehmer das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft in seiner Zusammenfassenden Meldung erklären.

Im zweiten Teil dieser Serie wird der Inhalt und der Ablauf der zusammenfassenden Meldung näher erläutert.

Dieser Artikel wurde zur Verfügung gestellt von: www.steuerberaten.de

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Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.