Zielvereinbarungen treffen

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Häufig werden in Unternehmen Ziele vereinbart, die sich in zwei große Gruppen unterscheiden lassen: einerseits die Sachziele und andererseits die Entwicklungsziele. Erstere Ziele dienen vorrangig dazu, ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erreichen. Die Entwicklungsziele hingegen sollen den Mitarbeiter fördern und motivieren, indem eine Qualifikation oder ähnliches als Ziel festgelegt wird.

Die festgelegten Ziele setzen sich dabei aus der Orientierungs- und der Leistungsfunktion zusammen. Anhand der Orientierungsfunktion erhält der Mitarbeiter Vorgaben zu den finanziellen Mitteln, zeitlichen oder räumlichen Vorgaben. In der Leistungsfunktion dagegen geht es um motivierende Impulse.

Die SMART-Formel

Bei der Zielvereinbarung sollte die SMART-Formel angewendet werden. Sie steht für

  • S  pezifisch
  • M  essbar
  • A  nspruchsvoll
  • R  ealistisch
  • T  erminiert

Spezifisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sämtliche Ziele klar definiert werden, so dass der Mitarbeiter möglichst keine Interpretationsspielräume erhält. Außerdem müssen die Ziele schriftlich festgehalten werden, um auch später nachvollziehen zu können, welche Ziele vereinbart wurden.

Ebenfalls sollten die Ziele messbar sein. Hier helfen quantitative Angaben oder Kennzahlen, die deutlich nachvollziehbar sein müssen. Größen, wie Umsatz, Gewinn oder Reklamationsraten sind hierbei gute Indikatoren, um das Erreichen des Ziels zu messen. Weiterhin müssen die Ziele anspruchsvoll sein. Dem Mitarbeiter muss klar werden, dass er sich für die Erreichung der Ziele anstrengen muss. Sein persönlicher Einsatz ist hier gefragt. Eine realistische Zielsetzung ist ebenfalls von besonderer Bedeutung. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass die Mitarbeiter weder unter-, noch überfordert werden. Auch Termine sollten stets vorgegeben werden. Sind keine klaren Zeitpunkte nennbar, eignen sich die Angaben bestimmter Ergebnisse oder Erfolge.

Das Problem der Messbarkeit

Obwohl die SMART-Formel in vielen Bereichen sinnvoll ist, gibt es auch Ziele, die kaum nach dieser vereinbart werden können. Dies gilt insbesondere für nicht messbare Ergebnisse, wie beispielsweise die Zielvorgabe „Ohne Kundenunzufriedenheit“. Hierbei sollten entsprechende Kennzahlen eingeführt werden, um solche Ziele dennoch korrekt vereinbaren zu können. Bei dem Ziel „erfolgreicher Projektabschluss“, kann vereinbart werden, dass Teilziele gesetzt oder das gesamte Projekt zu einem bestimmten Termin abgeschlossen wird.

Zwischengespräche und Abschlussgespräche

Das so genannte Statusgespräch ist eine Art Zwischenbilanz. Dabei wird kurz dargestellt, inwieweit die Ziele bereits erreicht wurden oder welche Fragen und Probleme bei der Zielerreichung auftreten. Wichtig ist ein solches Gespräch immer, um Fehler frühzeitig zu erkennen und beheben zu können.

Im Abschlussgespräch dann wird festgestellt, ob das Ziel erreicht wurde. Hier kommt es dann auch zur Zusage einer Sonderzahlung oder eines Gutscheines, je nachdem, welche Leistungen für das Erreichen der Ziele festgelegt wurden.


Quelle:
Pro Firma 02/2009, S. 68 - 71

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