Zahlungsbedingungen und –formen des Importgeschäftes
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Teil 8 von 14 aus der Serie:
Direktimport aus Asien
Direktimport aus Asien
- Wie Sie mit Import von Waren Geld verdienen können
- Steigerung der Handelsspanne durch Importgeschäfte
- Glossar und Grundbegriffe zum Import aus China
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Importeurs
- Kontaktaufnahme und Präsentation der eigenen Firma
- Die 10 Regeln sollten Sie bei einem Besuch in China beachten
- Zahlungsbedingungen und –formen des Importgeschäftes
- Rechtliche Rahmenbedingungen eines Importgeschäfts
- Risiken und Versicherungen beim Importgeschäft
- Einfuhrgenehmigungen und Lizenzen beim Importgeschäft
- Abgaben, Zölle und Steuern bei Importen
- Glossar 2. Teil - Fachbegriffe des Imports am Beispiel China
- Glossar 3. Teil - Fachbegriffe des Imports am Beispiel China
Die Zahlungsbedingung bei einem Importgeschäft ist, ähnlich wie im Inlandsgeschäft, ein für die Vertragsparteien äußerst wichtige Vereinbarung. Das „Wann“ der Zahlung bestimmt bei beiden Unternehmern die Liquidität und die Möglichkeit des weiteren geschäftlichen Agierens. Der internationale Handel wirft aber, im Gegensatz zum nationalen Warenhandel weitere Risiken für den Importeur auf. Der Importeur ist in der Regel an einer äußerst späten Begleichung der offenen Rechnungen interessiert ist. Aber nicht nur die Zahlungsbedingungen und -methoden stellen ein Risiko für den Importeur dar, sondern auch politische und wirtschaftliche Risiken müssen beachtet werden. Das politische Risiko durch Bürgerunruhen, Aufstände oder Putschversuche könnte dem Importeur bei einigen Zahlungsbedingen Kopf und Kragen kosten. Man denke nur an bezahlte, aber noch nicht gelieferte Waren. Wirtschaftliche Risiken wie die Lieferunfähigkeit des Exporteurs sind allerdings ebenso riskant und von größter Wichtigkeit einer Prüfung unterzogen zu werden. Ein noch weniger kalkulierbares Risiko tritt dem Importeur mit den Wechselkursänderungen entgegen. Was heute verhältnismäßig günstig erscheint, kann durch Währungsschwankungen morgen schon unbezahlbar teuer sein.
Rechtliche Vorschriften für die einzuhaltenden oder anzuwendenden Zahlungsbedingungen gibt es in den wenigsten Fällen, viel mehr kommt es dabei auf das Verhandlungsgeschick des importierenden Unternehmers an. Die vereinbarten Sicherungsmöglichkeiten des „Deals“ sollten im Rahmen der Verhandlungen über die Zahlungsbedingungen ebenso berücksichtigt werden, wie das Zahlungsziel und die bei der Zahlung entstehenden Gebühren durch Banken oder andere Geldtransferunternehmen. Welche Zahlungsmethoden für Importeure existieren, wo bei diesen die Vor- und Nachteile liegen wird im Folgenden dargestellt und zusammengefasst.
Aufteilung der Zahlungsabwicklung
Zunächst lässt sich eine Aufteilung der Zahlungsabwicklung hinsichtlich der Notwendigkeit des Verwendens genutzter Dokumente in die beleglose und belegbare Zahlungsabwicklung treffen:
Beleglose Zahlungsabwicklung
Der Importeur kann also eine Warenlieferung mit und ohne Rechnungen oder Verträge abwickeln. Das geschieht im Wesentlichen immer bei An- oder Vorauszahlungen bzw. der extremsten Form der Zahlungsabwicklung der Vorauskasse. All diese Möglichkeiten stellen für den Importeur ein sehr hohes Zahlungsrisiko dar, da er mit seinen finanziellen Mitteln das Geschäft selbst vorfinanzieren muss. Das in dieser Vorfinanzierung eingebrachte Geld ist gebunden und kann daher nicht für andere unternehmensinterne oder –externe Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus ist die Kontrolle der zugesicherten Qualität erst nach Bezahlung möglich. Weitere Dokumente, für die eigentliche Einfuhr der Ware über den Zoll, könnten der Lieferung nicht hinzugefügt sein, so dass der Import unmöglich gemacht wird. Wenn es sich bei der Situation nicht um ein Versehen des Geschäftspartners handelt, scheint die Rückerstattung des bereits gezahlten Geldes schier unmöglich zu sein.
Genau das Gegenteil der Anzahlung oder Vorkasse ist für den Importeur die Zahlung gegen Rechnung. Dabei geht er fast kein Zahlungsrisiko ein. Er kann die Ware in aller Ruhe auf Qualität und Quantität prüfen und nach seiner positiven Begutachtung bezahlen. Die Zahlung auf Rechnung wird dagegen von den Exporteuren weniger favorisiert.
Belegbare Zahlungsabwicklung
Diese auch dokumentäre Zahlungsabwicklung genannte Möglichkeit verbirgt eine Reihe von Alternativen sicherer oder weniger sicherer Zahlungsabwicklungen im grenzüberschreitenden Handel. Verschiedene Dokumente und Belege werden bei dem Importgeschäft eingesetzt, um eine Sicherheit in Punkto Bezahlung und Warenauslieferung zu erhalten. Einige der wichtigsten Papiere seien hier genannt:
Transportdokumente
Konnossement (Bill of Landing)
Dieses Transportdokument mit Wertpapierfunktion verbrieft einen Herausgabeanspruch. So kann im Seefrachtverkehr und bei Binnenschifftransporten die geschäftliche Beziehung zwischen dem Verfrachter, dem Verlader, dem Exporteur und dem Empfänger geregelt werden. Das Konnossement ist ein Inkasso- und Akkreditivpapier, was den Inhaber auch zurSicherungsübereignung und Verpfändung der Ware berechtigt.
Ladeschein (Flusskonnossement)
Der Ladeschein beschränkt sich gegensätzlich zum Konnossement auf die Binnenschifffahrt, stellt aber grundsätzlich ein Konnossement dar.
Internationaler Frachtbrief
Diese Urkunde findet seine Anwendung im Eisenbahn-, Straßen-, und Luftverkehr. Der Frachtbrief stellt im obigen Sinne kein Wertpapier dar, welches die Auslieferung der Ware garantiert, sondern dient lediglich als Warenbegleitdokument. Als Sicherheit und Inkassoinstrument ist der Frachtbrief nur bedingt geeignet, da zu diesem Zweck einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Internationale Spediteurübernahmebescheinigung
Im Englischen wird dieses Papier als Forwarders Certificate of Receipt (FCR) bezeichnet. Es dokumentiert die unwiderrufliche Anweisung an den Spediteur, die Ware einem festgelegten Empfänger zur Verfügung zu stellen.
Versicherungsdokumente
Die Vertragsparteien sollten sich über den Abschluss einer Transportversicherung einigen bzw. wer diese zu zahlen hat. Dabei können Einzel- oder Generalpolicen unterschieden werden. Derartige Abschlüsse werden durch diese Versicherungsscheine nachgewiesen und dokumentiert.
Lagerdokumente
Die ordnungsgemäße Übernahme der Waren in ein Lager wird durch den Lagerschein bestätigt. Dieses Dokument ermächtigt auch zur Herausgabe der Ware aus dem Lager. So eignen sich Lagerscheine auch zur Kreditsicherung.
Ursprungszeugnis (Certificate of origin)
Die ausländischen Industrie- und Handelskammern bescheinigen durch dieses Dokument die tatsächliche Herkunft bzw. den Ursprung einer Ware, so dass die Zollbehörden eine unrechtmäßige Zollvergünstigung vermeiden können.
Zahlungsformen im Auslandsgeschäft
Da für den Importeur eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung in den wenigsten Fällen in Frage kommt, muss eine Art von Gegenleistung oder Pfand geschaffen werden. Da liegt die Idee nahe, die Frachtpapiere und Einfuhrdokumente zur rechtmäßigen Übernahme der Ware gegen Bezahlung dieser „Einzulösen“ – das Ganze nennt sich dannDokumenteninkasso.
Der Importeur erhält also erst dann die Verfügungsgewalt über die Ware in Form der mitgelieferten Dokumente, wenn die Ware bezahlt wurde. Vorteil für den Importeur ist die Gewissheit, dass geliefert wurde. Allerdings kann der inländische Unternehmer auch nicht die Güte, Qualität und Beschaffenheit der Ware prüfen. Die Internationale Handelskammer (ICC) entwarf dabei eine einheitliche Richtlinie für Inkassi (ERI).
Dokumente gegen Kasse (documents against payment)
Bei dieser speziellen Bezahlform des Dokumenteninkassos erhält die Bank des Exporteurs sämtliche Urkunden, Zeugnisse und Versandpapiere der Ware. Die Ware selbst ist in einem Lager im Bestimmungsland deponiert. Die Bank des Importeurs erhält von der Exporteurbank die zu bezahlenden Unterlagen, welche diese dann nach erfolgreicher Zahlung an den Importeur heraus gibt. Der kann dann seine Ware aus dem Lager abholen und darüber verfügen.
Dokumente gegen Akzept (documents against acceptance)
Im Gegensatz zum Dokument gegen Kasse muss der Importeur bei Aushändigung der Transportdokumente einen Wechsel auf seinen Namen akzeptieren. Dieses eher „altertümliche“ Zahlungsmittel befähigt ihn allerdings zur Zahlung des Betrages zu einem späteren Termin, was wiederum ein Liquiditätsvorteil für den Importeur darstellt.
Dokumenten Akkreditiv
Was ist ein Akkreditiv?
Ein Akkreditiv (lat. credere, glauben) ist ein Zahlungsversprechen, welches losgelöst vom eigentlichen Kaufvertrag an Bedingungen geknüpft ist. Die Voraussetzung beim Auslandsgeschäft ist daher ein zustande gekommener Kaufvertrag über Waren. Die rechtlichen Grundlagen für das Dokumentenakkreditiv werden durch die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) umspannt. Das abstrakte Zahlungsversprechen stellt also die Unabhängigkeit vom eigentlichen Kaufvertrag, unbeachtlich dem Zustand der Ware, dar.
Und so funktioniert das Akkreditiv
Der Importeur beauftragt seine Hausbank (Akkreditivbank) seinem Geschäftspartner dem Exporteur ein Akkreditiv zu eröffnen, was eine gewisseKreditwürdigkeit des Importeurs bei seiner Hausbank voraussetzt. Das Akkreditiv umschreibt die betreffende Ware in Bezug auf Art, Menge und Verpackung sowie hinsichtlich der fristgerechten Versendung und derVorlage von Versandpapieren wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnis, Ladepapiere und Versicherungsdokumente. Die Akkreditivbank zahlt bei dieser Zahlungsform nur, wenn die in den Dokumenten festgelegten Bedingungen vollständig erfüllt sind.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Richtlinie
- Inkasso
-
Magazin
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- Die 10 Regeln sollten Sie bei einem Besuch in China beachten
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