Wirkt sich das Nebengewerbe Photovoltaikanlage auf das Hauptgewerbe aus?
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Teil 4 von 4 aus der Serie:
Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlage
- Nebengewerbe Photovoltaikanlage
- Muss für Solarstrom ein Gewerbe angemeldet werden?
- Finanzierung der Photovoltaikanlage
- Wirkt sich das Nebengewerbe Photovoltaikanlage auf das Hauptgewerbe aus?
Muss ein Unternehmer, einerlei ob er ein Hauptgewerbe betreibt oder nebenberuflich selbständig ist, den Betrieb einer Photovoltaikanlage einkalkulieren? Wie stellen sich die Auswirkungen für einen Unternehmer dar, wenn auf dem privaten Haus eine Photovoltaikanlage installiert wird? Auf diese Fragen wollen wir in diesem Teil näher eingehen.
Gewerbeanmeldung
Der Unternehmer meldet den Betrieb der Photovoltaikanlage als Nebengewerbe an. Ab einer Leistung von 3 kWp ist die Anmeldung in den meisten Städten und Gemeinden ohnehin Pflicht. Andererseits schreibt dieGewerbeordnung im §14 sinngemäß, dass eine Gewerbeanmeldung immer dann notwendig wird, wenn nach Art und Umfang ein neues Gewerbe begonnen wird. In der Regel wird mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ein neues Gewerbe begründet. Daher ist eine zweiteGewerbeanmeldung notwendig und Pflicht.
Zeitliche Auswirkung bei einem weiteren Nebengewerbe
Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit sehen ein Nebengewerbe nur unter strengen zeitlichen Begrenzungen. Da sich der zeitliche Aufwand für den Betrieb der Photovoltaikanlage auf wenige Stunden im Jahr beschränkt, dürften hier keine Komplikationen mit einem weiteren Nebengewerbe entstehen.
Finanzamt
Aus wie vielen Betrieben ein Unternehmen besteht ist für das Finanzamt unwesentlich. Die Gewinne aus allen Betrieben des Unternehmers werden zusammengerechnet. Das bedeutet: der Gewinn aus dem Nebengewerbe Photovoltaikanlage wird mit dem Gewinn des bereits bestehenden Gewerbes bzw. eines weiteren Nebengewerbes zusammengerechnet und versteuert. Das gilt für die Einkommensteuer. Für die Berechnung der Umsatzsteuer werden die Umsätze der einzelnen Betriebe zusammengerechnet.
Umsatzsteuerpflicht
Ist der Unternehmer in seinem Hauptgewerbe bzw. in seinem Nebengewerbe bereits umsatzsteuerpflichtig, ist automatisch das Nebengewerbe Photovoltaikanlage auch umsatzsteuerpflichtig. Der Unternehmer kann nicht für ein einzelnes Nebengewerbe auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen.
Kleinunternehmerregelung
Hat sich der Unternehmer im bestehenden Gewerbe für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden, muss er nun sehr genau rechnen. Die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage werden zu seinem bereits existierenden Gewerbe hinzugezählt. Liegen die Einnahmen aus dem bereits bestehenden Gewerbe nah an 17.500 Euro, kann mit den Einnahmen aus der Photovoltaikanlage der Kleinunternehmerstatus verlorengehen.
Gewerbesteuer
Auch bei der Berechnung der Gewerbesteuer werden alle Betriebe eines Unternehmens zusammengezählt. Die Gewinne der Betriebe werden addiert und der Gewerbesteuer unterworfen. Wird dabei der Freibetrag von 24.500 Euro überschritten, muss der Unternehmer Gewerbesteuer zahlen.
Fazit - Wann lohnt sich eine Photovoltaikanlage?
Eine Photovoltaikanlage lohnt sich immer dann, wenn eine ausreichend große Dachfläche vorhanden ist. Die optimale Dachneigung und eine freie Sonneneinstrahlung müssen gewährleistet sein. Der Betreiber der Solaranlage muss sich im Klaren darüber sein, dass er vor der Inbetriebnahme einige bürokratische Hürden überwinden muss.
Weiterhin kommt auf den Betreiber eine jährliche Gewinnermittlung zu.
Von einer Vollfinanzierung sollte der Interessent eher Abstand nehmen. In unserer Modellrechnung wurde bei einer Vollfinanzierung der Photovoltaikanlage ein Verlust ausgewiesen.
Die einkommensteuerliche Belastung kann im Vorfeld nur pauschal geschätzt werden, Gutverdiener sollten ihren Steuerberater vor der Anschaffung konsultieren. Nur so kann eine negative Auswirkung durch eine zu hohe Steuerbelastung vermieden werden.
Durch die immer weitere Absenkung der garantierten Einspeisevergütung bleibt den Interessenten nur der Weg, bei der Anschaffung der Solaranlage zu sparen. Die Hersteller von Photovoltaikanlagen müssen und werden die Herstellungskosten weiter senken.
Unter diesen Voraussetzungen bleibt auch zukünftig der Betrieb einer Photovoltaikanlage rentabel.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Gewinnermittlung
- Kleinunternehmerregelung
- Gewerbesteuer
- Nebengewerbe
-
Magazin
- Nebengewerbe Photovoltaikanlage
- Muss für Solarstrom ein Gewerbe angemeldet werden?
- Finanzierung der Photovoltaikanlage
- Wie war das gleich nochmal mit den Steuernummern?
- Warum Kleinunternehmer ihren Gesamtumsatz 2008 prüfen sollten?
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.