Welche Tätigkeiten darf der Hausmeister nicht ausüben?

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Teil 2 von 2 aus der Serie:
Hausmeisterservice FAQ 26

Hausmeisterservice FAQ 26


Der Hausmeister darf keine Einbauten von Baufertigteilen, wie Türen, Fenster usw. vornehmen. Weiterhin darf er keine kein Holz- und Bautenschutzgewerbe betreiben. Auch Bodenverlegerarbeiten sowie Rohrreinigungstätigkeiten sind ihm nicht erlaubt. Regelmäßige Teppichbodenreinigungsarbeiten und Tankschutzarbeiten - zum Beispiel an Heizöltanks - sowie das Bautrocknungs- und das Fugergewerbe gehören neben Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten zu den Tätigkeiten, die der Meldepflicht bei der Handwerkskammer unterliegen, da für die Ausübung dieser Arbeiten ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist.

Nimmt ein Hausmeister solche Tätigkeiten auf oder wirbt darüber hinaus auch noch für deren Erledigung, ohne aber über die notwendige Eintragung in der Handwerksrolle zu verfügen, verstößt er einerseits gegen das Schwarzarbeitsgesetz und darüber hinaus auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Bedingt durch die daraus entstehende Irreführung, die den Anschein entstehen lässt, der Hausmeister besitze den Handwerksrolleneintrag, wird ein solches Verhalten mit einem Verfahren und einem Bußgeld in nicht geringer Summe geahndet.

Voraussetzungen, die für die Erfüllung der Hausmeistertätigkeit vorliegen sollten

Obwohl keine Ausbildung vorausgesetzt wird, sollte jemand, der in dieser Tätigkeit aktiv werden möchte, einige Voraussetzungen erfüllen, um der Arbeit möglichst umfassend gerecht zu werden und nicht zu  Scheitern.

Sehr gut ist es immer, wenn ein Hausmeister mindestens einen, besser noch zwei handwerkliche Berufe erlernt hat. Darüber hinaus sollte aber auch ein überdurchschnittliches handwerkliches Geschick vorhanden sein. Die fachlichen Kenntnisse für die Durchführung kleiner Reparatur-, Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten bedingen eine gute Handhabung von Werkzeugen sowie handwerklichen Maschinen. Auch mit haustechnischen Anlagen, beispielsweise Elektroinstallationen, Heizungs- sowie Lüftungsanlagen sollte der Hausmeister sich auskennen. Wichtig ist auch, dass er über Grundkenntnisse in der Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen sowie Spielgeräten verfügt. Des Weiteren sind Kenntnisse in den rechtlichen Grundlagen in der Hausverwaltung vorteilhaft.

Neben fachlichen Kenntnissen ist es für einen Hausmeister wichtig, gute Umfangsformen zu haben und auch die Fähigkeit zu besitzen, sich bei Bedarf schlichtend in Unstimmigkeiten zwischen Mietern einschalten zu können.

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Quelle:
PDF der Handwerkskammer Flensburg (Link deaktiviert, da PDF nicht mehr auf dem Server)

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.