Was ist ein Businessplan und wer sollte einen erstellen?

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In unserer neuen Reihe zum Businessplan werden wir in den folgenden Woche einige Beiträge veröffentlichen. Die gesammte Reihe wird auch als E-Book erscheinen und in jedem Artikel der Serie zum Download angeboten werden.

1.    Was ist ein Businessplan?

Für das englische Wort Business existieren mehrere Übersetzungsmöglichkeiten. Zum Einen bedeutet es in der Tat Geschäftsbetrieb oder gewerblicher Betrieb, zum Anderen kann es auch in der Bedeutung von „Aufgabe“ oder „Problem“ benutzt werden. In unserem Zusammenhang steht das Wort Businessplan meist in der Bedeutung von Konzept. Der Umfang des Businessplanes soll noch etwas weiter gefasst werden, denn der Businessplan ist sowohl ein Geschäftsplan, als auch ein Aufgaben- und Problemplan, was sich im weiteren Verlauf dieses E-Books als durchaus sinnvoll herausstellen wird. Die Begriffe Businessplan und Geschäftsplan stellen im Folgenden Verlauf ein Synonym dar, bezeichnen also ein und dieselbe Sache.

Die einzelnen Bestandteile des Businessplans werden in den folgenden Teilen des E-Books ausführlich dargestellt. Darüber hinaus beschäftigt sich der letzte Teil des E-Books mit dem Finanzplan, also derRentabilitätsvorschau, dem Finanzierungs- und Kapitalbedarfsplans sowie möglichen Hilfsmitteln zur Erstellung eines Businessplans.

2.    Wer sollte einen Businessplan erstellen und warum?

Die Frage nach dem Muss oder Soll, also der Freiwilligkeit oder der gesetzlichen Verpflichtung, um an entsprechende Existenzgründungszuschüsse zu gelangen, hat sich seit  dem 01.11.2004 selbst beantwortet. Denn ab diesem Datum besteht die gesetzliche Voraussetzung zur Vorlage einer so genannten Tragfähigkeitsbescheinigung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Diese Bescheinigung wird von einer amtlichen Stelle wie der Industrie- und Handelskammer, Steuerberatern oder Unternehmensberatern ausgestellt. Bevor diese Bescheinigung jedoch ausgestellt werden kann, muss der Gründer sein Vorhaben durch ein Konzept bestätigen. Die inhaltliche Gliederung eines Businessplanes ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch an die in diesem E-Book beschriebene und bewährte Reihenfolge zu halten.

Fazit:
Alle diejenigen, die einen Existenzgründerzuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen wollen, sollten solch einen begutachteten Plan vorlegen können. Aber nicht nur die Bundesagentur für Arbeit ist als Gläubiger an einem Geschäftskonzept interessiert. Auch bei der Beantragung eines Geschäftsdarlehens zur Geschäftseröffnung kommt der Existenzgründer um die Erstellung und Vorlage eines Businessplans nicht herum.

Denkt man an den Fall, dass ein Unternehmen nicht aus eigenen Mitteln gegründet werden kann – sprich: es wird zusätzliches Geld benötigt, um bspw. Ware oder Verpackungsmaterial anzuschaffen. Banken sind selbstverständlich auch an derartigen Plänen und der Präsentation der Vorstellungen des Existenzgründers interessiert. Kreditinstitute möchten ihr Geld mit hoher Sicherheit zurück haben und das geht nur, wenn der Unternehmer ein dauerhaft ertragabwerfendes Unternehmen gründet, aufbaut und leiten.

Nicht zuletzt verschafft der Geschäftsplan dem Startup (engl. Startup Unternehmen – Existenzgründer) eine detaillierte Vorstellung über sein Vorhaben und zeigt während der Ausarbeitung bzw. der Beantwortung der Fragen, Schwierigkeiten, Risiken und Problemfelder, welche während und nach Ihrer Existenzgründung auftauchen können. Der Gründer wird sozusagen vor dem „In´s blaue Reinwirtschaften“ bewahrt. Das setzt natürlich voraus, dass der Jungunternehmer sich selbständig mit seinem eigenen Konzept beschäftigt und nicht einen Berater dafür bezahlt, der ihm die komplette Arbeit abnimmt. Gegen die Hilfe eines Beraters hinsichtlich der Erläuterung einzelner Punkte oder Begriffe sowie Zusammenhänge ist allerdings nichts einzuwenden. Somit baut der zukünftige Unternehmer sich seinen eigenen Fahrplan, alle wichtigen Schritte werden vorher durchdacht und gezielt geplant, so dass der Gründer im Folgenden die Wesentlichen Vorkehrungen zur Existenzgründung selbst erarbeitet hat und auch anwenden kann. Das bewahrt ihn vor unangenehmen Fragen und Situationen, in welche er bei Gesprächen mit Banken, der Bundesagentur und anderen Institutionen gelangen kann. Somit ist der erstellte Plan auch eine gute Argumentationshilfe. Diese Tatsache wird sich sehr positiv auf Gesprächspartner auswirken und zeigt denen, dass das Vorhaben durchdacht und somit ohne Zweifel für die Geldgeber oder Investoren ist. Durch den Geschäftsplan schafft sich der Existenzgründer selbst eine wichtige Voraussetzung für die Grundsteinlegung seines Unternehmens.

Gehen wir noch einen Schritt weiter. Selbstverständlich ist auch der kapitalgebende Mitunternehmer oder die Gesellschaft an einem Businessplan interessiert. Schließlich möchte man ja als Investor wissen, wo man sein Geld anlegt und vor allem wie die Aussichten bestehen, das eingesetzte Geld wieder zu bekommen.
Der Businessplan ist also nicht nur eine Schikane der Arbeitsagentur, sondern stellt für jeden Existenzgründer oder auch gestandenen Unternehmer eine schlichte, kostengünstige und gleichzeitig effektive Art und Weise dar, das eigene Konzept auf Herz und Nieren zu prüfen und Fehler zu beseitigen, bevor sie gemacht werden.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Kompliment für diese sehr ausführliche und einleuchtende Artikelserie zum Thema Businessplan. Ich denke auch, dass man den Businessplan weniger als Hürde der Arbeitsagentur, sondern eher als Chance ansehen sollte . Ein gut ausgefertigter Businessplan kann den Weg für künftigte Schritte deutlich erleichtern. Auch die Kapitalbedarfsplanung kann je nach Glaubwürdigkeit bei Gesprächen mit der Bank zu Gunsten oder Ungunsten des Gründers entscheiden. LG Anja

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