Vergleichende Werbung
(1 Bewertungen)Nachdem wir auf die anderen Themen rund um das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) schon eingingen, möchten wir hier noch kurz das Thema vergleichende Werbung nach § 6 UWG behandeln.
Das Gesetz
Erst seit dem Jahr 2000 dürfen Firmen Vergleiche in Ihrer Werbung unter bestimmten Voraussetzungen, die im UWG geregelt sind, ziehen. Dies war zuvor in Deutschland nicht erlaubt.
Letztendlich werden hier die eigenen Produkte mit denen anderer verglichen. Man darf dabei weder irreführen noch den anderen Mitbewerber verunglimpfen und muss objektiv bleiben. Ferner muss die Werbung inhaltlich wahr und nachprüfbar sein. Auch dürfen selbstverständlich keine geschützten Waren oder Dienstleistungen nachgeahmt werden und die Verwechslung von Marken muss ausgeschlossen sein.
Gelockert wurde das Gesetz, um den Verbraucher noch besser informieren zu können.
Vergleichende Werbung
Dennoch ist die vergleichende Werbung rechtlich gesehen für die Unternehmen nicht ganz so einfach und nicht selten kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Da das Thema sehr sensibel ist, wagen sich zumeist nur große Unternehmen an eine derartige Werbung.
So wurde der Handelskette Spar folgende Werbung seinerzeit verboten, da sie gegenüber der Lebensmittelkette BILLA folgende Aussage traf und somit BILLA herabsetzte: „Spar hat seine Preise im Oktober um durchschnittlich 10 % herabgesetzt, BILLA hingegen ist der teuerste Nahversorger".
Aber auch Media Markt und Saturn vergleichen sich in der Werbung. Nur hier ist nicht mit einer Klage seitens eines der Unternehmen zu rechnen, da beide dem Metro Konzern angehören. Der Verbraucher allerdings, für den diese Art der Werbung noch relativ neu ist, hatte den Eindruck, dass er einen Nutzen aus dem subjektiven Konkurrenzkampf der beiden Unternehmen ziehen konnte.
Sixt oder auch Europcar, aber auch Burger King zählen zu denen, die mit vergleichender Werbung auf sich aufmerksam machten. Auch die Telekommunikationsunternehmen benutzen diese Art der Werbung.
Zudem unterscheidet man zwischen indirekter und direkter vergleichender Werbung. „Bei uns mieten Sie am günstigsten", ist so eine Art indirekte vergleichbare Werbung.
Sicherlich haben vergleichbare Aussagen oft einen aggressiven Charakter, aber solange pfleglich miteinander umgegangen wird, dürfte es im Rahmen bleiben, zumindest bei uns in der Europäischen Union. In den USA, dem Mutterland der vergl. Werbung, regt sich keiner mehr darüber auf, wenn sich die Unternehmen in der Werbung öffentlich streiten.
Quelle:
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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