Unlautere geschäftliche Handlungen
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Teil 2 von 6 aus der Serie:
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht
- Das Wettbewerbsrecht
- Unlautere geschäftliche Handlungen
- Irreführende Werbung
- Vergleichende Werbung
- Unzumutbare Belästigungen
- Ansprüche aus Wettbewerbsrechtsverletzungen
In § 4 des UWG-Gesetzes werden sogenannte unlautere geschäftliche Handlungen geregelt. Im Konkurrenzkampf mit anderen Unternehmen ist es manchmal nicht ganz so einfach. Dieses Gesetz soll den Umgang im Wettbewerb für den Verbraucher regeln.
Beispiele
Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Verbraucher einem bestimmten Druck ausgesetzt wird, um sich für eine Ware oder eine Dienstleistung zu entscheiden. Insbesondere dann, wenn es um menschenverachtende Weise geht oder aber der Marktteilnehmer die gebrechliche Situation des Verbrauchers oder deren Unkenntnis, die Leichtgläubigkeit oder gar eine gewisse Zwangslage des Verbrauchers zu seinen Gunsten ausnutzt.
Hierunter fällt z. B. auch, wenn Sie Werbematerial erhalten und gleichzeitig aufgefordert werden, dieses anhand des beiliegenden Zahlungsbelegs zu begleichen. Denn letztendlich haben Sie nichts bestellt. Man hofft hier auf Ihre Unzulänglichkeit und darauf, dass Sie der Zahlung nachkommen.
Auch die Täuschung darüber, dass der Marktteilnehmer Sie besonders auf Ihr Rücktrittsrecht in seiner Werbung in Kenntnis setzt, fällt hierunter, da Ihnen das Rückgaberecht von Waren per Gesetz zugesichert wird.
Sehr viele Firmen und Unternehmen versuchen heute, Ihre Waren oder Dienstleistungen mit irreführender aber auch aggressiver Werbung an den Verbraucher zu bringen.
Das Ködern der Verbraucher
Hierzu zählen z. B. die Händler, die Sie mit Rabatten und Sonderaktionen wegen Geschäftsauflösung ködern, obwohl sie Letzteres gar nicht beabsichtigen. Diese Aussage treffen oft Teppich-Händler oder Möbelverkäufer. Und im darauffolgenden Jahr sind sie immer noch am selben Platz oder verkaufen noch immer mit „Wegen Geschäftsaufgabe erhalten Sie heute alles um 50 % billiger".
Um die Gewährleistungspflicht zu umgehen, verkauft Ihnen Ihr Autohändler seinen Gebrauchtwagen als Privatverkauf. Haben Sie dann zwei Wochen später einen Motorschaden, sind Sie der Dumme und kommen für den Schaden selbst auf. Aber genau dafür ist dieses Gesetz geschaffen, Sie vor solchen Dreistigkeiten umfassend zu schützen.
Ebenfalls darunter fallen die heute im Internet getätigten Einkäufe, bei denen Sie mit kostenlosen SMS oder kostenloser Software beworben werden, Sie aber letztendlich ein Jahres-Abo für einen Handyvertrag oder ein Softwaredownload-ABO geordert haben, ohne ausreichend darauf hingewiesen worden zu sein.
Hierzu gehört sicherlich auch die irreführende Werbung, auf die wir beim nächsten Mal eingehen werden.
Quelle:
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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