So verhindern Sie die Verjährung Ihrer Forderungen

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Welche Verjährungsfristen für Sie von Bedeutung sind, wie lange sie anhalten und in welchen Bereichen eine Verjährung eintreten kann, haben wir Ihnen bereits in den letzten Teilen unserer Serie gezeigt. Doch wie können Sie verhindern, dass Ihre Forderungen verjähren? Mit dieser Frage wollen wir uns heute beschäftigen.

Hemmung der Verjährung durch gerichtliche Schritte

Sie können die Verjährung hemmen, indem Sie Ihre Forderung gerichtlich geltend machen. Das kann durch die Zustellung eines Mahnbescheides erfolgen, aber auch durch die Erhebung einer Klage. Mit der Zustellung des Mahnbescheides bzw. der Klageschrift, beginnt die Hemmung der Verjährung, so dass die Verjährungsfrist nicht weiter läuft.

Grundsätzlich kann die Hemmung über sechs Monate nach der Entscheidung über die gerichtliche Geltendmachung andauern. Danach läuft die Verjährung wie gewohnt weiter. Wird das Verfahren nicht durch eine rechtskräftige Entscheidung, sondern anderweitig beendet, dauert die Hemmung ebenfalls sechs Monate an.

Kommt es dagegen zum Stillstand des Verfahrens, so läuft die Verjährungsfrist schon früher weiter. Deshalb sollten Sie nicht zu lange warten, bis Sie den Vollstreckungsbescheid nach ergangenem Mahnbescheid beantragen.

Wann Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden müssen

Damit Sie die Verjährung Ihrer Forderungen hemmen können, muss die gerichtliche Geltendmachung spätestens mit Ablauf der Verjährungsfrist erfolgen. Verjährt Ihre Forderung also zum 31.12.2011, so müssen Sie den Mahnbescheid bzw. die Klageschrift an diesem Tag bis 24 Uhr in den Nachtbriefkasten des Gerichts einwerfen. Auch wenn die Klage dem Schuldner erst etwas später zugestellt wird, erreichen Sie so noch die Hemmung der Verjährung.

Weitere Möglichkeiten, um die Verjährung zu hemmen

Allerdings sollten Sie die gerichtlichen Schritte nur als letzten Ausweg ansehen, um die Verjährung Ihrer Forderungen zu hemmen. Treten Sie in ernsthafte Verhandlungen mit dem Schuldner, kann auch dies zu einer Hemmung der Verjährung führen. Allerdings reicht es dafür nicht aus, eine Mahnung an den Schuldner zu schicken. Vielmehr müssen Sie wirklich schriftlich und mündlich verhandeln. Sobald Ihr Kunde die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert, wird die Hemmung unterbrochen und die Verjährungsfrist läuft weiter.

Eine Hemmung erreichen Sie im Übrigen auch dadurch, dass Sie Ihre Forderung in einem Insolvenzverfahren anmelden. Ebenfalls kann eine Stundung zur Hemmung der Verjährung führen. Selbst wenn die so erreichte Hemmung der Verjährung wieder aufgehoben wird, kann die Verjährung erst drei Monate nach Ende der Hemmung eintreten. So haben Sie noch weitere Möglichkeiten, Ihre Forderungen geltend zu machen.

Verjährung verhindern: zusätzliche Möglichkeiten

Eine andere Möglichkeit, die Verjährung zu verhindern, ist die Einigung mit dem Schuldner dahingehend, dass er die Verjährungsfrist verlängert oder auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Sie sollten eine solche Einigung stets schriftlich verfassen, was für die Beweisführung unbedingt notwendig ist. Besonders wichtig: Das Schriftstück muss mit Datum versehen sein.

Ebenfalls können Sie einen Neubeginn der Verjährung erreichen. Dann beginnt die Verjährungsfrist von vorne zu laufen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Ihr Schuldner die Forderung anerkennt oder eine Abschlagszahlung darauf leistet. Das Datum der Anerkennung bzw. Abschlagszahlung ist dann der Neubeginn der Verjährung.

Fazit

Sie sollten regelmäßige Ihre offenen Forderungen überprüfen und vor allem darauf achten, dass diese nicht verjähren. Setzen Sie deshalb alle Hebel in Bewegung, um die Verjährung zu hemmen und reagieren Sie frühzeitig. Schnell ist es gerade in diesem Bereich zu spät.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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