Schließen Sie einen Beratervertrag ab
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Teil 5 von 6 aus der Serie:
Gründungsberatung
Gründungsberatung
- Ein Thema für alle Gründer
- Diese Stellen helfen weiter
- Welche Berater zur Verfügung stehen
- Diese Beratungen richten sich an spezielle Gründergruppen
- Schließen Sie einen Beratervertrag ab
- Förderungen nutzen
Wie wichtig die Gründerberatung für jeden einzelnen Gründer ist, haben wir bereits in den vergangenen Teilen unserer Serie zum Thema erfahren. Auch welche Beratungsstellen zur Verfügung stehen, wann Sie welche Beratung nutzen sollten und wie Sie die richtigen Berater finden, haben wir Ihnen bereits gezeigt. Generell gilt außerdem, dass Sie einen Beratervertrag abschließen sollten. Wie dieser aussieht und welche Bestandteile darin enthalten sein sollten, zeigen wir Ihnen in diesem Teil unserer Serie zur Gründerberatung.
Ziele und Zeiten im Beratervertrag
Wichtige Bestandteile eines Beratervertrags sind neben Angaben zu den Vertragspartnern auch klare Festlegungen im Bezug auf die Ziele, die erreicht werden sollen. Eine Sanierungsberatung hat sicherlich zum Ziel, konkrete Vorschläge für eine mögliche Sanierung des Unternehmens zu unterbreiten. Bei einer Gründungsberatung, die noch vor der eigentlichen Gründung ansteht, geht es darum, ein Konzept zu entwickeln.
Ebenfalls sollte im Beratervertrag genau festgelegt werden, welchen Zeitraum die Beratung umfassen soll. Idealerweise wird hier die Anzahl von Tagwerken vereinbart. Das bringt zum Einen Sicherheit bei der Planung der Kosten, zum Anderen werden innerhalb dieser Zeit alle Ziele soweit möglich erfüllt.
Preise im Beratervertrag
Entscheidend für einen Beratervertrag ist natürlich auch die Vereinbarung der anfallenden Kosten. Hierbei sollte genau festgelegt werden, welche Kosten anfallen und wofür diese anfallen. In der preislichen Vereinbarung sollte neben dem Honorar des Beraters auch aufgeführt werden, welche zusätzlichen Kosten entstehen, etwa für die Anreise des Beraters.
Pauschalpreise sollten Sie nur dann akzeptieren, wenn deren Vereinbarung eine gezielte Analyse Ihres individuellen Falles vorangegangen ist. Nur so können diese Pauschalpreise auch realistisch eingeschätzt werden. Kosten, die in Abhängigkeit von Ihren künftigen Umsätzen oder anderen betrieblichen Kennzahlen stehen, sollten Sie generell nicht akzeptieren.
Beratervertrag immer schriftlich abschließen
Schließen Sie einen Beratervertrag zudem immer schriftlich ab. Nur so können beide Vertragsparteien sich auf einen bestehenden Vertrag berufen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
Vorlage für einen Beratervertrag
Das Gründerlexikon stellt selbstverständlich eine kostenlose Vorlage für einen Beratervertrag zum Download zur Verfügung.
Quelle:
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