Richtiger Umgang mit dem Urheberrecht

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In diesem Teil unserer Serie „Rechtssicher im Internet“ beschäftigen wir uns mit dem Urheberrecht. Ähnlich wie beim Markenrecht, welches im vorherigen Teil behandelt wurde, geht es auch hier um den Schutz der Rechte Dritter.

Was regelt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt Werke aus den Bereichen Kunst, Wissenschaft und Literatur. Darunter fallen beispielsweise Fotos, Kunstwerke allgemein, Musikstücke und Computerprogramme. Auch technische Zeichnungen und Skizzen fallen unter das Urheberrecht. Neben der geistigen Beziehung zum Werk wird vor allem die Verwertung wirtschaftlicher Natur geschützt. Der Urheber eine Sache bestimmt allein, ob und wie er diese verwertet.

Probleme mit dem Urheberrecht lauern überall

Vor allem beim Erstellen von Internetseiten können schnell Probleme mit dem Urheberrecht auftauchen. Wer bei Internetauktionen Produktbilder einstellt, die er nicht selbst gemacht hat, sondern von fremden Websites, beispielsweise der des Herstellers, begeht unter Umständen schon eine Urheberrechtsverletzung. Auch wenn der Inhaber einer Seite ausdrücklich erlaubt, dass Inhalte von dessen Seite heruntergeladen und weiterverwendet werden dürfen, sollte Vorsicht geboten sein. Denn es nicht zwangsläufig so, dass der Betreiber der Seite auch die Rechte an den dargestellten Inhalten hat. Besondere Vorsicht ist bei Zitaten auf der eigenen Website geboten. Wer falsch zitiert, verstößt schnell gegen das Urheberrecht.

Welche Konsequenzen können bei Urheberrechtsverletzungen drohen?

Der Urheber einer Sache wird in der Regel zuerst einmal verlangen, dass die unbefugte Benutzung seines geistigen Eigentums unterbleibt. Wird dem Folge geleistet, so ist das Thema in den meisten Fällen erledigt. Allerdings ist es auch möglich, dass der Inhaber der Rechte weitere Schritte einleitet. Vor allem im Bereich kopiergeschützter Inhalte kann es zu Abmahnungen kommen, die normalerweise mit empfindlichen Geldzahlungen verbunden sind. Darüber hinaus können zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden, die bis zur Zahlung von Schadensersatz reichen.

Unter Umständen sind Verstöße gegen das Urheberrecht auch strafrechtlich relevant, beispielsweise bei Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen. Dann kann, neben Schadensersatzzahlungen, auch ein Bußgeld drohen. Außer bei Straftatbeständen spielt es keine Rolle, ob der Verstoß gegen das Urheberrecht absichtlich oder unabsichtlich begangen wurde. Besondere Vorsicht ist in diesem Bereich also grundsätzlich angebracht.

Urheberrecht bei Fotos und Bildern

Nicht nur für Internetauktionen werden gerne unberechtigt Produktbilder des Herstellers verwendet. Auch auf privaten und gewerblichen Websites sind solche Fälle immer wieder zu finden. Einige Betreiber versuchen dem drohenden Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zu entgehen, indem sie die Bilder bearbeiten. § 23 des Urheberrechtsgesetztes steht dem allerdings entgegen. Bearbeitungen an fremdem Bildmaterial dürfen nur mit Genehmigung des Urhebers durchgeführt werden. Die Grenzen können hier allerdings fließend sein.

In nächsten Teil unserer Serie beschäftigen wir uns mit typischen Abmahnungen, wie sie bei Ebay vorkommen.


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Über den Autor Xing_icon

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  • Sabine Hutter
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