Rechtsprobleme, mit denen Ebay-Verkäufer häufig zu kämpfen haben

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Die Zahl der Menschen, die über eBay ein professionelles Gewerbe betreiben und sich auf diese Weise ihren Lebensunterhalt verdienen, wächst ständig. Doch je breiter die angebotene Produktpalette ist, desto mehr Angriffsfläche bietet sich für Abmahnanwälte, die ganz gezielt nach Verstößen gegen geltendes Recht suchen. In diesem Teil der Serie „Rechtssicher im Internet“ beschäftigen wir uns deshalb mit diesem Problem. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie zu achten haben, wenn Sie einen gewerblichen eBay-Shop betreiben.

Gewerblich oder nicht – das ist hier die Frage

Gerade bei eBay ist es oftmals nicht einfach festzustellen, ob ein Anbieter privat oder gewerblich handelt. Es besteht zwar die Möglichkeit, Verkäuferkonten als „privat“ oder „gewerblich“ zu kennzeichnen, Rechtssicherheit gibt das allerdings nicht. Zahlreiche Gerichtsurteile haben sich mit diesem Problem beschäftigt. Die Rechtsprechung ist zum Teil widersprüchlich, sodass eine klare Grenze zwischen „privat“ und „gewerblich“ nicht gezogen werden kann. Allerdings steigt die Wahrscheinlichkeit des gewerblichen Verkaufes mit der Anzahl der verkauften Artikel. Finden diese Verkäufe in relativ kurzer Zeit oder regelmäßig statt, oder handelt sich um eine große Anzahl desselben Artikels, so kann davon ausgegangen werden, dass ein gewerblicher Handel vorliegt.

Wofür drohen Abmahnungen?

Abmahnungen sind grundsätzlich auch gegenüber Privatpersonen möglich. Betroffen sind hiervon das Marken- und das Urheberrecht. Gewerblich tätige Verkäufer bei eBay können darüber hinaus noch für andere Verstöße abgemahnt werden. Abgemahnt werden besonders häufig zwei Punkte. Neben einer unvollständigen oder nicht vorhandenen Anbieterkennzeichnung gerät auch immer wieder die Widerrufsbelehrung ins Visier der Abmahnanwälte. Ist diese unvollständig oder fehlt ganz, kann es teuer werden. Auch bei der Angabe der Mehrwertsteuer, der Versandkosten, der Formulierungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei Produktbeschreibungen lauert die Abmahngefahr.

Wer darf abmahnen?

Abmahnen dürfen prinzipiell nur Mitbewerber. Wer eine Abmahnung erhält, sollte deshalb erst einmal prüfen, von dem diese stammt. Es kommt durchaus vor, dass Anwälte ohne Mandat abmahnen. Solche Abmahnungen sind unberechtigt, bei einigen Anwälten aber leider eine gern genutzte Einnahmequelle.

Beispiele für Abmahnungen bei eBay

Um zu verdeutlichen, dass selbst kleine Details zu Abmahnungen führen können, hier zwei Beispiele:

  • Die Angabe der Widerruffrist als „vier Wochen“ ist unzulässig, da gesetzlich geregelt ist, dass die Frist einen Monat beträgt. Vier Wochen sind kein Monat.
  • Belehrungen über Fristen müssen dem Käufer in Textform zukommen, beispielsweise per E-Mail. Ein Hinweis allein auf der Website reicht nicht, da Text auf Websites nicht als Textform anerkannt ist.


Im nächsten Teil unserer Serie erfahren Sie, wie Sie auf Abmahnungen richtig reagieren.
 


Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Sabine Hutter
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