Rechtsformen für gemeinnützige Unternehmen und Projekte

(1 Bewertungen) +1 -0

Teil 3 von 3 aus der Serie:
Gemeinnützige Unternehmen


Wenn für Ihr Unternehmen die Gemeinnützigkeit anerkannt wurde, stellt sich als nächstes die Frage, für welcheRechtsform Sie sich entscheiden wollen. Sie können für ein gemeinnütziges Unternehmen natürlich die üblichen Rechtsformen wie AG oder GmbH nutzen, aber auch die Stiftung und der Verein kommen eventuell alsRechtsform in Frage.

Die Stiftung

Die Stiftung ist einer der Klassiker der Gemeinnützigkeit. Man kennt sie häufig von Todesfällen reicher Persönlichkeiten, bei denen ein Teil des großen Vermögens in eine Stiftung fließt, um auch nach dem Tod der Person in einen bestimmten (gemeinnützigen) Zweck investiert zu werden. Aber natürlich gründen auch zu Lebzeiten viele Menschen eine Stiftung. Natürlich muss man nicht unbedingt reich sein, um eine Stiftung zu gründen.
 
Hier die wichtigsten Eckdaten zur Stiftung:
  • Mindestvermögensmasse: 50.000 Euro
  • Es ist eine staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich.
  • Es gibt keine Gesellschafter, sondern meist ehrenamtliche Stiftungsräte und -vorstände.
  • Der Stiftungszweck wird in der Stiftungssatzung festgehalten. Er kann nicht wieder widerrufen werden und bleibt bestehen, solange auch die Stiftung besteht.
  • Gemeinnützige Stiftungen sind von fast allen Steuern befreit.

Eingetragener Verein

Die Gründung eines eingetragenen Vereins ist genau die richtige Rechtsform, wenn es viele Gründungsmitglieder und später auch Mitglieder gibt, die sich mehr oder weniger aktiv, aber gleichberechtigt einbringen wollen. Im Verein hat jedes Mitglied eine Stimme und kann somit bei Entscheidungen Einfluss nehmen. Zusätzlich hat der eingetragene Verein den großen Vorteil, dass dieGründungskosten außerordentlich niedrig ausfallen. 
 
Bei der Gründung eines e. V. wird eine Vereinssatzung niedergeschrieben. Wenn die Anerkennung der Gemeinnützigkeit angestrebt wird, muss aus ihr der gemeinnützige Zweck in aller Ausführlichkeit hervorgehen, da das Finanzamt anhand dieses Dokuments die Prüfung vornimmt.
 
Die wichtigsten Eckdaten rund um den eingetragenen Verein:
  • Es muss mindestens sieben Gründungsmitglieder geben.
  • Beiträge und Spenden sorgen für die Finanzierung des Vereins.
  • Es gibt einen Vorstand, dessen Macht jedoch aufgrund der Stimmberechtigung der Mitglieder beschränkt ist.
  • Die Gründungskosten sind sehr gering – schon für rund 100 Euro lassen sich kleine Vereine gründen. Bei gemeinnützigen Vereinen sind die Gründungskosten noch niedriger.
  • Die Haftung ist beim Verein auf das Vereinsvermögen beschränkt.
  • Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person.
  • Der Vorstand vertritt den Verein in der Außenwirkung.

„Normale“ Rechtsformen für gemeinnützige Unternehmen

Vielleicht haben Sie schon einmal von der gemeinnützigen GmbH, kurz gGmbH, gehört. Ebenso gibt es beispielsweise die gemeinnützige AG oder die gemeinnützige Unternehmergesellschaft. Es handelt sich dabei aber nicht um eigenständige Rechtsformen mit entsprechenden Rechtsvorschriften. Ihnen liegen immer die Rechtsvorschriften zugrunde, die zur jeweiligen Rechtsform gehören, also z. B. das GmbH-Gesetz bei der gemeinnützigen GmbH. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch von ihren Normalformen, dass sie bestimmte Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllen müssen. Dazu gehört natürlich der gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zweck. Bei der GmbH dürfen außerdem die Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern müssen wiederum dem Unternehmen und damit dem gemeinnützigen Zweck zugute kommen.

Quellen:
Impulse Gründerzeit 02/2010, S. 35
http://cms2.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=67744&_psmand=110

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Über den Autor Xing_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
  • http://www.content-texte.de
  • sabine.hutter@content-texte.de