Praxisbeispiele

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Wie wird das Nettoerwerbseinkommen berechnet? Wie wirkt sich der Gewinn aus dem Nebengewerbe auf die Höhe des Elterngeldes aus? Diese und weitere Fragen wollen wir im fünften Teil unserer Serie an Hand von Praxisbeispielen näher erläutern und berechnen.

1.    Ermittlung des Netto - Erwerbseinkommens aus nichtselbständiger Arbeit

Das Netto - Erwerbseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit wird in einer eigenen Berechnung wie folgt ermittelt:

Monatliches Bruttoeinkommen
abzgl. steuerfreie Bezüge
abzgl. Einmalzahlungen
abzgl. hierauf entfallende Steuern
abzgl. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
abzgl. Werbungskostenpauschale

ergibt das zu berücksichtigendes Nettoeinkommen (bspw. 1.200 Euro pro Monat)

2. Ermittlung des Nettoerwerbseinkommens aus selbständiger Tätigkeit

Bei der Ermittlung des netto Erwerbseinkommens aus selbständiger Tätigkeit ist der Gewinn aus dem Wirtschaftsjahrvor der Geburt des Kindes maßgeblich.

Gewinn (nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt)
abzgl. hierauf entfallende Steuern
abzgl. eventueller Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung

ergibt das zu berücksichtigendes Netto - Einkommen (bspw. 300 Euro pro Monat)

3. Höhe des Elterngeldes

Für die Berechnung des Elterngeldes werden alle Einkünfte zusammengerechnet, das ergibt für unser Beispiel ein Netto-Erwerbseinkommen von 1.500 Euro (1.200 Euro + 300 Euro).

Erhält der Elterngeldberechtigte nach der Geburt des Kindes keine weiteren Einkünfte, beträgt die Höhe des Elterngeldes 1.005 Euro (67% von 1.500 Euro).

4. Höhe des Elterngeldes unter Fortführung der Nebentätigkeit

Werden weiterhin Einkünfte aus einem Nebengewerbe erzielt müssen die Einkünfte nach der oben beschriebenen Methode auf das Netto - Einkommen herunter gerechnet werden. Liegt dasNettoeinkommen bspw. bei monatlich 200,- Euro, wird die Differenz zwischen dem Netto-Erwerbseinkommen vor und nach der Geburt errechnet.

Netto-Erwerbseinkommen vor der Geburt 1.500,- Euro
Netto-Erwerbseinkommen nach der Geburt 200,- Euro
Differenz 1.300,- Euro
davon 67 %

ergibt ein Elterngeld von 871,- Euro.

5. Monatliches Erwerbseinkommen unter 1.000,- Euro

Liegt das errechnete monatliche Netto- Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes unter 1.000,- Euro, wird der Prozentsatz von 67% bis zu möglichen 100% erhöht. Für je zwei Euro Differenz zwischen Nettoeinkommen und 1.000,- Euro erhöht sich der Prozentsatz um 0,1%.

Eine Berechnung zu diesem Beispiel

Nettoeinkommen 600,- Euro
die Differenz zu 1.000,- Euro beträgt 400,- Euro
400,- Euro geteilt durch 2,- Euro ergibt 200
200 x 0,1% ergibt 20%
Der Prozentsatz für die Höhe des Elterngeldes wird in diesem Fall von 67% auf 87% erhöht.
Das Elterngeld beträgt damit monatlich 522,- Euro (600,- Euro x 87%).

Quelle:
Informationen zum Bundeselterngeld

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