Mit gezieltem Nachfassen zum Erfolg
(2 Bewertungen)Nachdem Sie Ihren Kundenbesuch professionell hinter sich gebracht haben, gilt es am Ball zu bleiben. Der erste Schritt ist, zeitnah eine Email an Ihren Gesprächspartner zu versenden, in dem Sie das Besprochene noch einmal kurz zusammenfassen. Bedanken Sie sich für das nette Gespräch und halten Sie fest, wann der nächste Kontakt stattfinden soll. Wenn Sie während Ihres Termins kurz gefragt haben, ob Sie ihm bei Gelegenheit weitere Informationen zusenden dürfen, ist es rechtlich zulässig, ihm Emails, Briefe oder Broschüren zuzusenden. Unter welchen Umständen dies erlaubt ist, lesen Sie in unserem Artikel über Werbefaxe und Werbeemails.
Hartnäckigkeit zahlt sich aus
Sie sollten nach Ihrem ersten Besuch immer noch einen zweiten Kontaktversuch starten. Sie können Ihren Kunden entweder anrufen oder erneut besuchen. Vermeiden Sie es allerdings, ohne wirklichen Grund oder immer wieder anzurufen. Interessant ist der Besuch oder das Telefonat dann, wenn sich in dem beim Besuch vorgestellten Produktbereich etwas getan hat. Eine technische Neuerung, eine neue Weiterentwicklung des Produkts oder weitere Leistungen können ein passender Anlass sein für ein nachgreifendes Telefonat. Auch die Änderung von rechtlichen Vorschriften, ein aktuell veranstaltetes Seminar oder eine geänderte Adresse bzw. Telefonnummer können geeignete Aufhänger sein.
Gehen Sie motiviert ans Werk
Auch wenn es unangenehm sein kann, so aufdringlich zu sein: Ohne Akquise geht es nicht! Führen Sie es sich jeden Tag vor Augen, dass ein nicht nachgefasster Kundenbesuch verlorene Zeit darstellt. Fallen Sie nicht auf Ihre eigenen Ausreden herein, sondern motivieren Sie sich selbst dazu. Lassen Sie sich nicht davon demotivieren, dass einige Kontakte keine weiteren Anrufe wünschen – nicht für jeden ist Ihr Angebot gleich interessant. Früher oder später wird Ihr Konzept jedoch aufgehen.
Die Grundlagen für das Nachfassen
Das Nachfassen erfolgt gewöhnlich telefonisch. Briefe dienen weniger dem Nachfassen, sondern mehr als Aufhänger für ein solches Telefonat. Verwenden Sie grundsätzlich Festnetznummern, es sei denn, Sie haben mit Ihrem Gesprächspartner vereinbart, dass Sie ihn auf dem Handy anrufen können. Telefonieren Sie grundsätzlich nur mit der Person, mit der Sie Ihren ersten Termin hatten. Assistenten nutzen Ihnen wenig, da diese sie lediglich weiter vertrösten.
Häufig kommt es vor, dass Ihr Kunde noch nicht entschieden hat, ob er eine Geschäftspartnerschaft mit Ihnen eingehen möchte. Befragen Sie ihn ruhig, ob Sie ihm dabei mit weiteren Informationen behilflich sein können. Es nützt wenig, einen Termin für einen weiteren Anruf zu vereinbaren, denn wenn sich der Gesprächspartner nur „herausreden“ möchte, ist der nächste Anruf nur weitere verschwendete Zeit. Prinzipiell sollten Sie nicht häufiger als drei Mal telefonisch nachfassen. Die einzige Ausnahme ist, wenn Ihr Neukunde sein Interesse daran bekundet hat.
Damit wissen Sie jetzt alles, was Sie benötigen, um Ihren Kundenbesuch nicht nur professionell abzuwickeln, sondern auch zum Ziel zu gelangen und den Interessenten zu einem Neukunden zu machen.
Quelle:
Starting Up Sep/Okt/Nov 09, S. 44 - 47Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Akquise
-
Magazin
- Die Grundlagen für den Kundenbesuch
- Wann Werbefaxe und Werbemails erlaubt sind
- Geschickte Präsentation der Person und des Unternehmens
- Empfehlungen zum eigenen Vorteil nutzen
- Unterlagen, Notizen & Co.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt