Markenlizenzierung in der Praxis: Der Lizenzvertrag und die Vergütung

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Sobald ein passender Lizenzpartner gefunden ist, geht es ab in die erste Verhandlungsrunde. Der Gesetzgeber lässt den Parteien extrem viel Freiraum, sodass beinahe alle Eckpunkte der Zusammenarbeit vertraglich geklärt werden sollten. Das Herzstück einer erfolgreichen Lizenzierung ist daher ein umfassender Lizenzvertrag, für dessen Aufsetzen am besten spezialisierte Lizenzanwälte zuständig sein sollten und nicht die Ehefrau am heimischen PC. Hier geht es unter Umständen um sehr viel Geld – umso wichtiger ist es, dass der Vertrag rechtlich wasserdicht gemacht wird.

Die wichtigsten Inhalte des Lizenzvertrags

Der Lizenzvertrag legt fest, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Markeninhaber und dem Lizenznehmer aussieht, welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben und wie die rechtlichen Grundlagen des Vertrags gestaltet werden. Im Detail handelt es sich dabei besonders um folgende Inhalte:

  • Vertragsmodalitäten: Es wird geklärt, wie lange der Lizenzvertrag läuft, unter welchen Umständen er verlängert oder ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden kann. Wird hier nichts vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit als geschlossen und es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
  • Art und Umfang der Lizenz: Der Vertrag bestimmt, welche Rechte genau auf den Lizenznehmer übergehen und in welchem Umfang diese gewährt werden (siehe Serienteil „Welche Arten von Lizenzen Sie nutzen können“).
  • Lizenzgebühr: Hier wird genau festgehalten, wonach sich die Lizenzgebühr berechnet, wie und wann sie zu entrichten ist und wie sie steuerlich zu behandeln ist.
  • Qualitätsaspekte: In diesem Bereich können Qualitätskriterien bestimmt werden, die vom Lizenznehmer einzuhalten sind. Zudem wird vereinbart, wie und in welchem Umfang Qualitätskontrollen durchgeführt werden.
  • Haftungsverhältnisse: Insbesondere Themen der Produkthaftung oder die Haftung für die Produktion eines Produkts werden hier angesprochen.
  • Pflichten: Je nach Art der Zusammenarbeit findet sich hier oft eine große Litanei an Pflichten und Auflagen, die der Lizenznehmer zu erfüllen hat. Bei einer Exklusivlizenz muss der Lizenznehmer beispielsweise sicherstellen, dass die Marke aktiv genutzt wird, damit sie nicht erlischt.
  • Rechte: Beide Parteien haben Rechte. Der Lizenznehmer erhält ein Nutzungsrecht, das detailliert festgehalten werden muss. Der Lizenzgeber hingegen kann ein umfangreiches Weisungs- und Kontrollrecht in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Lizenzgebühren

Besonders wichtig ist natürlich für beide Seiten die Höhe der Lizenzgebühren. Es gibt hierüber keine nennenswerten Studien, da die Unterschiede zu groß sind. Es gibt am Markt verschiedene Vergütungsmodelle, die wichtigsten sind:

  • eine prozentuale Vergütung in Abhängigkeit von den Nettoverkaufserlösen des Lizenznehmers,
  • eine pauschale, unveränderliche Lizenzgebühr,
  • eine Stücklizenzgebühr oder
  • eine Mindestlizenzgebühr.

Teilweise werden diese Arten auch miteinander kombiniert. Eine mögliche Variante ist beispielsweise, dass eine prozentuale Vergütung vom Umsatz vereinbart wird, aber eine Mindestlizenzgebühr festgelegt wird, die in jedem Fall zu entrichten ist – selbst wenn keine Umsätze generiert wurden.

Die prozentuale Vergütung stellt in der Praxis den häufigsten Fall dar und liegt gewöhnlich zwischen 3,5 und 12 Prozent. Wie hoch sie genau ausfällt, hängt natürlich vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Vor allem wird diese Größe aber davon beeinflusst, wie stark die Marke ist und welche Erträge der Lizenznehmer zu erwarten hat.


Quelle:
Quelle: Lizenzierung von Marken – Formen, Möglichkeiten und Grenzen, Sascha Kirchner (FH Erfurt)

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