Kosten des Mahnverfahrens – wer zahlt was?
(1 Bewertungen)Grundsätzlich entstehen durch das Forderungsmanagement verschiedenste Aufwendungen für ein Unternehmen. Finanzielle Aufwendungen werden dabei an erster Stelle durch das Mahnverfahren für einen Betrieb verursacht. Immer wieder stellen sich Unternehmen, die mit offenen Forderungen zu kämpfen haben, die Frage, wer welcheKosten des Mahnverfahrens tragen muss.
Welche Kosten werden dem Schuldner zugesprochen?
Nach dem deutschen Recht werden dem Schuldner bei einem Mahnverfahren verschiedenste Kosten zugesprochen. Dabei erfolgt dies überwiegend ab demzweiten Mahnschreiben, das ein Unternehmen an den Kunden übermittelt. Allerdings haben Unternehmen durchaus das Recht, diese Verzugsschäden geltend zu machen. Somit können bereits mit der ersten Mahnung zusätzliche Kosten dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Jedoch dürfen Unternehmen nur die Kosten einem Schuldner in Rechnung stellen, die auch seinemZahlungsverzug eindeutig zugesprochen werden können. Hierbei handelt es sich neben Portokosten auch um Verzugszinsen. Des Weiteren können sämtliche Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstehen, dem Gläubiger berechnet werden. Weitere finanzielle Aufwendungen dieser Art wären Mahnkosten und alle Kosten, die für ein Mahnschreiben anfallen. Dabei sind pro Mahnung 2,50 Euro von dem Gericht anerkannt.
Die Gebühren des gerichtlichen Mahnverfahrens
Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für das gerichtliche Mahnverfahren und versuchen auf diese Weise an die offenen Forderungen zu gelangen. Die Kosten, die für einen gerichtlichen Mahnbescheid entstehen, werden in Deutschland genauestens durch das Gesetz geregelt. Ein Unternehmen darf diese Ausgaben einem Schuldner zu einhundert Prozent in Rechnung stellen. Entscheidend ist dabei immer die Höhe der Forderungssumme. Bezieht sich ein Mahnbescheid auf eine Forderungssumme bis zu 900 Euro, fallen 23,00 Euro zusätzlich an. Genau dieser Betrag darf bei den Forderungen, die gegenüber dem Kunden gestellt werden, angerechnet werden. Zahlt der Schuldner nicht, kommt es zu einem Vollstreckungsbescheid. Für diesen fallen in der Regel keine weiteren Gerichtsgebühren an.
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- Sabine Hutter
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