Kann man sich von der Berufsgenossenschaft befreien lassen?

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Teil 2 von 2 aus der Serie:
Berufsgenosschenschaft

Berufsgenosschenschaft


Nicht bei jeder Berufsgenossenschaft ist eine Befreiung möglich. Der Gründer sollte bei seiner zuständigen Berufsgenossenschaft einen Antrag auf Befreiung stellen. Im § 6 SGB VII wird eindeutig von einer freiwilligen Mitgliedschaft gesprochen.

§ 6 Freiwillige Versicherung
(1) Auf schriftlichen Antrag können sich versichern

Beispiel für Pflichtversicherte Unternehmer

Für gewerblichen Bauunternehmer und bauähnliche Betriebe ist die Mitgliedschaft in der BG BAU Pflicht. Das betrifft alle Unternehmen, die Bauwerke aller Art oder Teile von Bauwerken herstellen, umbauen, instand halten oder sanieren.Gleiches gilt für Hausgewerbetreibende.

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=68181&

Darüber hinaus sind bestimmte Berufsgruppen Kraft Gesetz in der Unfallversicherung versichert. Dazu zählen bspw.:

  • Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens
  • Hausgewerbetreibende
  • selbständig tätige Küstenschiffer

Beispiel für Personengruppen die von der Versicherung befreit sind

Von der Berufsgenossenschaft befreit sind frei selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.

Die vollständige Überschit der Personengruppen, die laut Gesetz von der Versicherung befreit sind, finden Sie im § 4 SGB VII.

Künftig nur noch eine Berufsgenossenschaft?

Seit geraumer Zeit ist die Zusammenlegung von Deutschlands Berufsgenossenschaften in Planung sowie in den Medien als Thema vertreten. Doch wie so häufig bei bürokratischen Veränderungen dauert es erheblich länger einen solchen Verwaltungskoloss klein zu stampfen, letzlich würden auch viele Arbeitsplätze vernichtet und wer sägt schon gerne am eigenen Stuhl?

Liste der Berufsgenossenschaften

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.