Haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung schon gemacht?
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Teil 1 von 3 aus der Serie:
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung
- Haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung schon gemacht?
- Möglicher Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
- Die Gefahren lauern überall – Veränderungen bei den Arbeitsunfällen
Vielleicht beantworten Sie diese Frage wie viele andere Unternehmer auch mit „Nein“. Dabei sollten Sie sich dann aber dessen bewusst sein, dass es sich dabei um eine Pflicht handelt, die Ihnen das Arbeitsschutzgesetz auferlegt – und das nicht ohne Grund.
Zu viele Arbeitsunfälle
Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsschutzgesetzes
Wie eine Gefährdungsbeurteilung aussieht
Folgen einer nicht erledigten Gefährdungsbeurteilung
Quelle:
IKK Profil 02/2010, S. 9Artikel verfolgen
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- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de
kommentiert von Lutz Gathmann am 23. Juni 2011
Ein sehr guter Artikel den sich jeder „Gründer“ zu Herzen nehmen sollte!!!
Ich möchte ihn noch um den Hinweis ergänzen das bei einer Gefährdungsbeurteilung ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitsicherheit hinzugezogen werden muss und/oder der Unternehmer sich selbst fortbilden muss, falls er das alternative Betreuungsmodell wählt.
Fachkraft und Betriebsarzt müssen schriftlich bestellt sein und die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert sein, um im Schadensfall auch den entsprechenden Beweis antreten zu können.
Lutz Gathmann
Designer AGD| VDID Sicherheitstechniker VDSI
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