Förderungen nutzen

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In unserer Serie zum Thema Gründerberatung haben wir uns bereits damit auseinander gesetzt, warum diese Beratungen für jeden Gründer so wichtig sind, welche Beratungsstellen es gibt und welche Stellen in welcher Phase der Gründung angerufen werden sollten. Ebenfalls haben wir uns mit speziellen Beratungsstellen für einzelne Gründergruppen befasst und welche Inhaltspunkte der Beratervertrag enthalten sollte. Heute soll es um mögliche Förderungen der Beratung für Gründer gehen.

Förderung für Beratungen vor der Gründung

Ob Unternehmensberater oder Existenzgründungsberater - beide Berufsgruppen bieten eine umfassende und sehr seriöse Beratung für Gründer an. Allerdings sind diese Beratungen auch mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Deshalb bieten die Bundesländer hier verschiedene Programme zur finanziellen Unterstützung an. Am ehesten findet man eine Übersicht beimBMWI-Existenzgründungsportal im Internet unterwww.existenzgruender.de.

Workshops für Gründer

Auch Workshops für Gründer werden gefördert. Der Bund arbeitet dabei mit dem Europäischen Sozialfonds, kurz ESF, zusammen. Die Veranstalter solcher Workshops sind in der Regel Wirtschaftsorganisationen, Kammern, Beratungsunternehmen oder selbstständige Berater. Sie erhalten einen Zuschuss zu ihrem Honorar, so dass die Teilnehmergebühren für die Gründer geringer ausfallen können. Ziel solcher Workshops ist es, einen Businessplan für das zu gründende Unternehmen zu erstellen, der auch vor Banken undFinanzierungsgebern Bestand hat. Informationen dazu gibt es beim BAFA unter www.bafa.de.

Gründercoaching Deutschland

Ein großes Förderprogramm für Beratungen in der Gründungsphase ist unter dem Namen Gründercoaching Deutschland bekannt geworden. Beim Gründercoaching Deutschland werden Beratungen zu finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen gefördert. Dabei können kleine und mittlere Unternehmen, sowie Freiberufler die Förderung in Anspruch nehmen, sofern die Gründung bzw. Übernahme nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt. Übernommen werden in den neuen Bundesländern 75, in den alten Ländern 50 Prozent derBeraterkosten. Diese dürfen aber nicht mehr als 6.000 Euro betragen und der Tagessatz darf nicht über 800 Euro liegen.

In diesem Bereich ist auch die Expertenhilfe angesiedelt, die Gründern aus der Arbeitslosigkeit zur Verfügung steht. Es werden 90 Prozent der Beratungskosten übernommen, wenn die Beratung binnen eines Jahres nach Gründung in Anspruch genommen wird. Auch hier gilt, dass nicht mehr als 800 Euro Tagessatz bzw. 4.000 Euro Gesamtkosten auflaufen dürfen. Nähere Informationen zum Gründercoaching Deutschland gibt es bei den IHKs, den Handwerkskammern oder den Wirtschaftsfördereinrichtungen der KfW. Im Internet finden sich die Informationen unter www.gruender-coaching-deutschland.de oder bei www.gcd-regionalpartnersuche.de.

Beratungen nach der Gründung

Nach der Gründung können ebenfalls Fördermittel für Beratungen zur Verfügung gestellt werden, sofern das Unternehmen seit wenigstens einem Jahr besteht. Die Zuschüsse liegen wiederum bei 50 bzw. 75 Prozent in den alten bzw. neuen Bundesländern, sind aber auf maximal 1.500 Euro begrenzt. Insgesamt können bis zu 3.000 Euro Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind Beratungen für Migranten, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie Umwelt- und Arbeitsschutzberatungen. Nähere Infos gibt es unter www.bafa.de.

Insgesamt stehen also für die Gründerberatung zahlreiche Stellen und Fördermittel zur Verfügung. Nur den Schritt, eine solche Beratung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, müssen die Gründer selbst in die Hand nehmen. Dass diese Beratungen viele Vorteile mit sich bringen, ist aber eindeutig belegt.
 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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