Firmenrechtsschutz: Was und Wer ist versichert?
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Teil 2 von 7 aus der Serie:
Die Grundlagen der Firmenrechtsschutzversicherung
Die Grundlagen der Firmenrechtsschutzversicherung
- Allgemeine Informationen zur Firmenrechtsschutzversicherung
- Firmenrechtsschutz: Was und Wer ist versichert?
- Rechtsschutz für Top-Manager
- Ausschlüsse aus der Firmenrechtsschutzversicherung
- Besondere Vertragsbedingungen
- Schadenbeispiele für die Firmenrechtsschutzversicherung
- Abmahnungen und Plagiate im Firmenrechtsschutz
Eine Firmenrechtsschutzversicherung gehört – leider – noch nicht in jedem Unternehmen zum Standard. Oft sind es Existenzgründer, die sich in erster Linie um den Aufbau des Unternehmens kümmern und den Bereich der Gewerbeversicherung hinten anstellen. Dabei hilft die Rechtsschutzversicherung, im Ernstfall ein erhebliches Kostenrisiko zu minimieren.
Stattdessen wird an der falschen Stelle gespart. Welche Schadensfälle bzw. Bereiche der Rechtsprechung werden überhaupt im Rahmen einer Firmenrechtsschutzversicherung gedeckt?
Reichweite der Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich gehören zum Umfang einer Firmenrechtsschutzversicherung folgende Bereiche:
-
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für Ihr Unternehmen werden CNC-Maschinen gefertigt. Leider zeigt sich, dass die Software Programmierfehler enthält. Es kommt aufgrund der Mängelbeseitigung zu längeren Standzeiten und Umsatzeinbußen. Sie als Unternehmen fordern vom Hersteller Schadenersatz. -
Straf-Rechtsschutz
Während einer Betriebsbesichtigung ereignet sich ein Unfall, einer Ihrer Kunden verletzt sich. Anschließend wird der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung erhoben. -
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Ihrer Firma wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorgeworfen und es soll ein erheblichesBußgeld verhängt werden, um den Verstoß zu ahnden. -
Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz
Ihrem Unternehmen wird ein Verstoß gegen die geltende Berufsverordnung vorgeworfen, es droht der Ausschluss aus der Kammer. -
Steuer-Rechtsschutz
Das zuständige Finanzamt erkennt die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe nicht an. Nach dem erfolglosen Widerspruch bleibt nur der Gang vor das zuständige Finanzgericht. -
Arbeits-Rechtsschutz
Einem Arbeitnehmer muss gekündigt werden, da er sich auf Kosten des Unternehmens bereichert hat. Der Arbeitnehmer versucht, gerichtlich denKündigungsschutz durchzusetzen, da es keine vorherige Abmahnung gegeben hat. -
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Es kommt zu Auseinandersetzungen mit dem Träger der Rentenversicherung, da dieser zur Einschätzung gelangt ist, dass die gezahlten Beiträge für die beschäftigten Arbeitnehmer zu niedrig bemessen sind. -
Datenschutz-Rechtsschutz
Es wird Ihnen seitens Verbrauchervertretern vorgeworfen, dass Sie Daten unzulässig speichern und die Löschung der Daten nach § 35 Bundesdatenschutzgesetz versucht durchzusetzen.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung deckt unterschiedlichste Bereiche der täglichen betrieblichen Tätigkeit ab. Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch Risikoausschlüsse zu beachten.
Wen versichert die Rechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich schließt die Firmenrechtsschutzversicherung in die Deckung den Unternehmer/ Selbständigen/ Freiberufler in seiner Tätigkeit ein, erstreckt sich aber auch auf Mitarbeiter, Angestellte und gesetzliche Vertreter, solange sie für das Unternehmen tätig werden.
Hinweis: Im Rahmen des Arbeits-Rechtsschutzes wird nur das Unternehmen in seiner Position als Arbeitgeber vom Umfang der Firmenrechtsschutzversicherung erfasst.
Quelle:
www.finanzen.deBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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Magazin
- Rechtsschutz für Top-Manager
- Ausschlüsse aus der Firmenrechtsschutzversicherung
- Allgemeine Informationen zur Firmenrechtsschutzversicherung
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