Diese Versicherungen brauchen Gründer der Generation 45+
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Teil 5 von 5 aus der Serie:
Gründung mit 45
Gründung mit 45
- Immer mehr Gründungen mit 45+
- Warum immer mehr ältere Gründer sich für den Schritt in die Selbstständigkeit entscheiden
- Mit diesen Problemen kämpfen die Gründer 45+
- So können sich Gründer 45+ auf die Gründung vorbereiten
- Diese Versicherungen brauchen Gründer der Generation 45+
Gründer und Gründerinnen, die der Generation 45+ angehören, haben viele Startvorteile, aber auch Probleme, wie Sie bereits in den vergangenen Teilen unserer Serie zum Thema erfahren haben. Ebenfalls haben wir Ihnen mögliche Ansprechpartner für eine Vorbereitung auf die Selbstständigkeit genannt. Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Sie bei dem Abenteuer Selbstständigkeit beachten sollten, sind die Versicherungen. Darum geht es im heutigen Teil unserer Serie für ältere Gründerinnen und Gründer.
Die Krankenversicherung
Die Krankenversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen. Sie können als Selbstständiger frei entscheiden, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert bleiben wollen oder aber in eine private Krankenversicherung wechseln möchten. Erfahrungsgemäß ist gerade für ältere Gründerinnen und Gründer die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl. Zum Einen können hier keine Versicherten abgewiesen werden, zum Anderen richtet sich die Beitragshöhe nicht nach den persönlichen Voraussetzungen, sondern ausschließlich nach dem Einkommen. Zwar gibt es seit einiger Zeit auch denBasistarif in der privaten Krankenversicherung, dennoch entscheiden sich die meisten für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie haben aber die Möglichkeit, den Basisschutz der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zusatzversicherungen zu erhöhen. So können Sie mit einer privaten Zusatzversicherung die Kosten für alternative Heilmethoden, den Zahnersatz oder das Einzelzimmer im Krankenhaus absichern.
Krankentagegeld
Unbedingt sollten Sie eine Versicherung für das Krankentagegeld abschließen. Denn wenn Sie einmal erkranken, müssen Sie mit Einkommenseinbußen rechnen. Trotzdem müssen die laufenden Kosten weiter getragen werden. Das Krankentagegeld können Sie bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung absichern.
Die gesetzliche Kasse zahlt meist bis zu 18 Monaten, die private häufig bis zu 24 Monaten. Allerdings kann die private Krankenversicherung die Zahlung von Krankentagegeld dahingehend einschränken, dass es nur bis zum 65. Lebensjahr gezahlt wird.
Die Altersvorsorge
Beachten Sie außerdem, ob Sie auch als Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Zu dieser Gruppe gehören insbesondere Künstler, Hebammen, Lehrer, Publizisten und Handwerker.
Haben Sie noch keinen eigenen Rentenanspruch erarbeitet, bzw. ist dieser zu gering und lässt sich in der Zeit bis zum Renteneintrittsalter nicht mehr ausreichend erhöhen, sollten Sie privat vorsorgen. Für Selbstständige hat sich hierbei die Basis-Rente, auch bekannt als Rürup-Rente, bewährt. Hier können Sie jährlich bis zu 20.000 Euro einzahlen und einen Rentenanspruch erwerben. Dabei können die eingezahlten Beiträge steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Zudem ist die Rente in der Ansparphase pfändungssicher.
Berufsunfähigkeit absichern
Weiterhin sollten Sie den Fall der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit absichern. Hierbei kann eine entsprechende Versicherung in Anspruch genommen werden, die im Fall der Fälle eine monatliche Rente zahlt. DieHöhe der Rente kann frei gewählt werden, aber Vorsicht: Je höher die Rente, desto höher auch die Kosten.
Fazit
Für Gründerinnen und Gründer der Generation 45+ gibt es viele Vorteile, die sich im Hinblick auf die Lebens- und Berufserfahrung zeigen. Genauso stellen sich gerade bei Personen, die schon länger aus dem Berufsleben heraus sind, einige Schwierigkeiten ein, wollen sie wieder in den Beruf einsteigen. Dennoch gibt es viele Möglichkeiten, sich Hilfestellung zu holen. Insbesondere den richtigen und wichtigen Versicherungen muss dabei ausreichend Beachtung geschenkt werden.
Quelle:
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Lexikon
- Krankentagegeld
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Magazin
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