Diese Formen der Kooperation gibt es
(2 Bewertungen)
Teil 1 von 4 aus der Serie:
Unternehmenskooperationen
Unternehmenskooperationen
- Diese Formen der Kooperation gibt es
- In diesen Bereichen können Sie zusammenarbeiten
- Diese Punkte gehören in den Kooperationsvertrag
- So wählen Sie den richtigen Partner aus
Im ersten Teil unserer kleinen Serie haben wir Ihnen gezeigt, in welchen Bereichen Sie Unternehmenskooperationen anstreben können. In diesem Teil soll es darum gehen, wie Sie Unternehmenskooperationen gestalten können.
Einzelne Aufträge gemeinsam erfüllen
Wenn ein Auftrag aufgrund eines Engpasses nicht vom Unternehmenselbst ausgeführt werden kann, kann dieser an ein ähnlich arbeitendes Unternehmenausgelagert werden. Dieses wird den Auftrag ausführen, wird jedoch nicht Ansprechpartner für den Endkunden. Ein einzelner Auftrag, der erteilt wird, regelt alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Bei der Vermittlung von Aufträgen werden eigene Aufträge, die nicht bearbeitet werden können, sei es aus Kapazitätsgründen oder wegen fehlender Fertigungsmöglichkeiten, an dritte Unternehmen weiter gegeben. Sie zahlen dafür in der Regel eine Provision und werden direkter Vertragspartner des Kunden.
Bieter- und Interessengemeinschaften
Gerade bei öffentlichen Aufträgen tun sich oft mehrere Unternehmen zusammen, um ein Angebot abzugeben. Sie agieren damit als Bietergemeinschaften. Erhalten sie den Auftrag, werden sie zu einer Arbeitsgemeinschaft, die in der Regel als GbR, seltener als oHG auftritt.
Die Interessengemeinschaft hingegen verpflichtet sich zur Zusammenarbeit in einzelnen Teilbereichen. Das können der Einkauf, aber auch der Vertrieb und vieles mehr sein. Strategisch werden sinnvolle Maßnahmen in diesen Bereichen gemeinsam geplant und durchgeführt.
Langfristige Zusammenarbeit
Unternehmenskooperationen können ebenfalls in Form einer GbR auftreten, wenn sie ein gemeinsames Ziel verfolgen. Nach außen hin sollten sie dabei alseine Person auftreten. Aus dieser Zusammenarbeit heraus kann auch ein neues Unternehmen entstehen, meist ein Joint Venture. Dabei ist dieses Unternehmen rechtlich selbstständig und nicht mehr von den einstigen Kooperationspartnern abhängig.
Ebenso kann eine Genossenschaft aus Unternehmenskooperationen entstehen. Sie fördert die Zielerreichung ihrer Mitglieder, etwa durch Kauf gemeinschaftlich genutzter Maschinen auf gemeinsame Rechnung oder ähnliches. Wollen hingegen Angehörige freier Berufe zusammenarbeiten, kommt einePartnerschaftsgesellschaft in Frage. Typisches Beispiel ist hier der Rechtsanwalt, der mit einem Wirtschaftsprüfer zusammenarbeitet.
Quelle:
GründerZeiten Nr. 11, Juli 2008Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Provision
- GbR
-
Magazin
- In diesen Bereichen können Sie zusammenarbeiten
- Diese Punkte gehören in den Kooperationsvertrag
- So wählen Sie den richtigen Partner aus
- Das sollten Sie bei einer Teamgründung beachten
-
Vorlagen
- Kooperationsvertrag (Download für nur 2,99 €)
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt