Die wichtigsten Zahlungsarten im Netz: Das Lastschriftverfahren

(1 Bewertungen) +1 -0

In dem heutigen Teil unserer Serie zu den wichtigsten Zahlungsarten im Internet wollen wir uns mit dem Lastschriftverfahren beschäftigen. Dieses E-Payment-Verfahren wird auch im traditionellen Handel gerne genutzt, kann also nicht einzig dem E-Commerce zugeordnet werden. Es eignet sich ausschließlich für die Macropayments und zählt zu den Pay-Later-Verfahren.

Ablauf des Lastschriftverfahrens

Will der Kunde seine Rechnung mittels Lastschriftverfahren bezahlen, gibt er seine Bankverbindung in einem Formular auf den Seiten des Händlers ein. Dadurch erlaubt er ihm, den geschuldeten Betrag von seinem Konto abzubuchen. Der Händler kann sofort nach dieser Erlaubniserteilung das Geld einziehen, also im eigentlichen Sinne schon vor dem Versand der Ware.

Das Lastschriftverfahren im Netz unterscheidet sich aber nochmals in zwei Varianten. Zum Einen kann der Händler einfach die Angaben des Kunden nutzen, zum Anderen kann er eine elektronische Signatur abfordern. Diese ersetzt die Unterschrift, die im traditionellen Handel für die Auslösung einer Lastschrift notwendig ist.

Vor- und Nachteile des Lastschriftverfahrens

Der Nachteil des Lastschriftverfahrens besteht darin, dass bei einer Abfrage der Daten ohne elektronische Signatur, diese auch gefälscht werden können. Es kann somit zu Zahlungsausfällen kommen. Ebenfalls sollte das Lastschriftverfahren nur dann eingesetzt werden, wenn eine verschlüsselte Verbindung gewährleistet werden kann, damit Dritte keinen Zugang zum Konto der Kunden erhalten.

Für Kunden ist das Lastschriftverfahren vorteilhaft, da es sich in der Praxis als sehr sicher herausgestellt hat. Die Beträge können jederzeit binnen sechs Wochen nach Abbuchung vom Konto zurück gebucht werden. Sollten also die Waren nicht geliefert worden sein, kann der Kunde sein Geld unbürokratisch zurück erhalten. Allerdings ist es nur innerhalb von Deutschland einsetzbar, so dass es sich im internationalen E-Commerce nicht anwenden lässt.

Quelle:
e-facts Nr. 13, Februar 2006

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Über den Autor Xing_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
  • http://www.content-texte.de
  • sabine.hutter@content-texte.de