Die wichtigsten Facts zur Gebührenpflicht in der GEZ

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Um die GEZ und ihre Rundfunkgebührenranken sich zahlreiche Mythen. Mit einigen davon wollen wir in dieser Serie endlich einmal aufräumen – hier finden Sie endlich die wichtigsten GEZ Antworten. Wer zahlt überhaupt wofür die Rundfunkgebühr? Wie berechnen sich die Gebühren und wer kann sich davon befreien lassen? Was tut sich die nächsten Jahre? All diese Fragen zur GEZ finden Sie Antworten!

Für welche Geräte sind die Rundfunkgebühren an die GEZ zu bezahlen?

Die Pflicht, die Rundfunkgebühr zu bezahlen, besteht für alle Rundfunkgeräte, die zum Empfang bereit sind. Dazu gehören alle Geräte, mit denen man entweder ein Radio- oder ein Fernsehprogramm empfangen kann, egal auf welcher technischen Basis. Das sind also beispielsweise

  • Radio
  • Fernseher
  • Autoradio
  • Endgeräte mit Rundfunkempfänger oder Empfang über Internet, z. B. Navigationssystem, Mobiltelefon, PC mit Multimediakarte, DVD-/Videoaufnahmegeräte, PDA etc.

Computer, die einen Internetzugang haben, sind zwar grundsätzlich dazu geeignet, Rundfunkprogramme über das Internet abzurufen, werden aber nicht dazu gezählt, wenn sie nicht mit einer Radio- oder TV-Karte ausgestattet sind.

Die GEZ Rundfunkgebühr für Privatpersonen

Hier finden Sie einige wichtige Facts rund um die Rundfunkgebühr für Privatpersonen:

  • Ehepaare müssen nur einmal die Rundfunkgebühren für jeweils ein Radio und ein Fernsehgerät bezahlen.
  • Schüler, Auszubildende und Studenten mit einem eigenen Haushalt müssen ihre Geräte anmelden. Wohnen sie noch zuhause bei den Eltern, werden ihre Geräte als Zweitgeräte der Eltern eingestuft.
  • Wehr- und Zivildienstleistende müssen ihre Rundfunkgeräte in der jeweiligen Unterkunft angeben.
  • Welche Programme genutzt und welche Übertragungsarten eingesetzt werden, spielt keine Rolle, die Anzahl der Geräte ist ausschlaggebend.
  • Geräte in einer Zweitwohnung müssen zusätzlich zu denen in der Hauptwohnung angemeldet werden.
  • Das Autoradio ist gebührenpflichtig, wenn kein anderes Radio angemeldet ist. Ansonsten gilt es als kostenfreies Zweitgerät.
  • Bei Paaren, die nicht verheiratet sind, müssen beide ein Radio anmelden, wenn sie beide ein Auto haben.
  • Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz müssen zusätzlich zu den Geräten im Privathaushalt angemeldet werden.

Besonderheiten für Selbständige

Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind, müssen Sie das Radio in Ihrem Privatfahrzeug zusätzlich anmelden, auch wenn Sie es bereits im privaten Rahmen angemeldet haben. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die beispielsweise einen Geschäftswagen bzw. ein Dienstfahrzeug nutzen. Unternehmen, die mehrere Fahrzeuge besitzen, müssen jedes Fahrzeug einzeln bei der GEZ anmelden. Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern Rundfunkgeräte zur Verfügung stellen, so müssen Sie diese als unternehmenseigene Geräte anmelden und die GEZ Gebühren entrichten.

Ausnahmen bezüglich der Gebührenpflicht bestehen, wenn es sich beispielsweise um ein Unternehmen handelt, das mit Rundfunkgeräten handelt oder das PKWs verkauft, die natürlich auch Radios enthalten können.

Die GEZ Gebühren können übrigens als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn sie aus betrieblichen Gründen anfallen. Dies ist beispielsweise in den zwei eben genannten Unternehmen der Fall. Aber auch beispielsweise Hotels und Restaurants, die Fernsehgeräte für ihre Gäste bereithalten, können die Rundfunkgebühren absetzen. Dasselbe gilt für Autoradios in Fahrzeugen, die dem Betriebszweck dienen.
 

Quellen:
Betriebsausgabe
GEZ

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