Die häufigsten Probleme mit dem Finanzamt

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Teil 1 von 2 aus der Serie:
Warum der Fiskus selbst in der Krise keine Gnade kennt

Warum der Fiskus selbst in der Krise keine Gnade kennt


Das Verhältnis zwischen Finanzbehörden und kleineren und mittleren Unternehmen als Steuerzahlern ist angespannter denn je zuvor. Erst kürzlich forderte Peer Steinbrück die Finanzbehörden auf, Milde walten zu lassen und den Ermessensspielraum großzügig auszukosten. Der Vorsitzende der Finanzamtskonferenz, Helmut Linssen, sieht dies als nicht nötig an. Er bezieht sich darauf, dass auch weiterhin der Einzelfall entscheiden solle, genau wie bisher auch. Probleme mit dem Finanzamt gibt es indes zuhauf, die wichtigsten sollen hier kurz vorgestellt werden.

Willkür und lange Bearbeitungszeiten

Zum einen ist die Willkür der Finanzbeamten zu nennen. Extrem lange Bearbeitungszeiten sind heute häufiger, als je zuvor. Dabei gilt, dass insbesondere Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag oder die Gewinnermittlung mit bis zu zwölf Monaten Bearbeitungszeit zu Buche schlagen. Speziell bei schwierigen Sachverhalten, wie Betriebssondervermögen und Betriebsspaltungen, lassen sich Finanzbeamte sehr lange Zeit.

Die Unternehmer müssen darunter leiden, dass sich ihre Betriebsstruktur nicht sofort für die Beamten ersichtlich zeigt. Auchwillkürliche Ausschlüsse vom Lastschriftverfahren sind vermehrt zu beobachten. War das Konto des Unternehmers zu den Abbuchungsterminen nicht gedeckt, wird er generell vom Lastschriftverfahren ausgeschlossen. Er muss an jeden einzelnen Steuertermin selbst denken. DieFinanzbehörden bescheren sich dabei nur selbst mehr Arbeit, indem sie zusätzliche Mahnungen schreiben müssen.

Probleme mit Zinsschranken

Auch die Zinsschranke, die besagt, dass die Zinszahlungen abzüglich der Zinserträge einen Saldo ergeben müssen, der geringer als 30 Prozent des Unternehmensgewinns vor Steuern und Abgaben ist, stellt ein Problem dar. Denn wenn Unternehmen unverschuldet geringere Gewinne machen, müssen sie die Zinsen auf die kommenden Jahre vortragen. Dort mindern sie den Gewinn jedoch nicht,Zinszahlungen werden also steuerpflichtig. Die Unternehmer sind somit doppelt gestraft.

Probleme mit BilMog

Auch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist ein Problem, da es die Handelsbilanz nicht mehr als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung ansehen will. Demnach müssten Unternehmen mehrere Bilanzen aufstellen, um den Forderungen der Finanzbehörden gerecht zu werden. Das bedeutet mehr Zeit- und vor allem Kostenaufwand.


Quelle:
Pro Firma 01+02/2010, S. 24 - 29

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