Der Antrag auf Anmeldung eines Patents

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Eine Patentanmeldung ist leider nicht so einfach, wie sich das anhört. Hierzu müssen einige Vorschriften eingehalten werden und einige Nachweise vorhanden sein. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, sich einen Patentanwalt hinzuzuziehen. Um sich anzumelden, besorgen Sie sich das entsprechende Formular beim Deutschen Patent- und Markenamt. Da das Internet auch an den Ämtern nicht spurlos vorüber geht, sind die wichtigsten Formulare inzwischen auf dem Webauftritt des Deutschen Patent- und Markenamtes downloadbar.

Genaue Beschreibung Ihrer Erfindung

Es genügt nicht nur, das Anmeldeformular korrekt auszufüllen, Sie müssen auch eine ganz spezifische und detailgenaue Beschreibung Ihrer Erfindung abgeben. Das heißt, Sie müssen Ihre Erfindung so genau beschreiben, dass ein Fachmann sie jederzeit rekonstruieren könnte.

Patentanspruch

Legen Sie bei Ihrer Anmeldung ganz klar fest, was Sie im Detail schützen lassen möchten. Achten Sie darauf, dass die Patentanmeldung in dreifacher Ausführung ausgefüllt und weggeschickt bzw. abgegeben werden muss. Wichtig ist unter anderem auch, dass die Anmeldung in deutscher Sprache ausgefüllt wird. Falls dies nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Quartals die Übersetzung nachzureichen. Wichtig ist ebenfalls, vor dem Verstreichen der Frist (drei Monate) die Gebühr zu begleichen. Ansonsten ist der Antrag hinfällig.

Wie und wo kann man die Anmeldung einreichen?

Entweder Sie schicken Ihre Anmeldung per Post an Deutsche Patent- und Markenamt in München oder Sie geben es persönlich in Jena, Berlin oder München bei einer der Dienststellen ab. Sie haben auch die Möglichkeit, dies online zu tun, allerdings müssen Sie hier noch ein paar Bedingungen erfüllen. Erstens benötigen Sie eine Signaturkarte. Die können Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen. Desweiteren brauchen Sie eine spezielle Software (DPMAdirekt), die man allerdings kostenlos herunterladen kann.

Anmeldedatum

Bei einer Patentanmeldung spielt der Annahmetag eine sehr große Rolle. Denn das ist gleichzeitig Ihr Anmeldedatum. Wenn zum Beispiel einen Tag später eine Anmeldung ankommt, die Ihrer ähnelt oder vielleicht sogar die gleiche Idee enthält, wird der spätere Antrag nicht mehr zum Patent zugelassen.

Quelle:
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