Das Wettbewerbsrecht
(1 Bewertungen)Das Wettbewerbsrecht wird im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt und beinhaltet letztendlich die Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen. Im § 1 des UWG Gesetzes werden die Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb geregelt und dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie aller am Markt Teilnehmenden vor unlauterem Wettbewerb.
Verschiedene Richtlinien
Letztendlich geht es hier um die Umsetzung der im europäischen Parlament verfassten Richtlinien zur Einhaltung der Vorschriften von Werbung. In diesem Gesetz ist u. a. geregelt, dass Sie keine irreführende Werbung betreiben, aber auch vergleichbare Werbung anderer Mitbewerber wird mit einbezogen. Es geht um Vorteilsnahmen in der Werbung gegenüber anderen Marktteilnehmern, dient aber auch dem Ziel, den freien Leistungswettbewerb zu regeln.
Wenn Sie z. B. gesetzeswidrige Werbung verbreiten, so kann dies zu sehr empfindlichen Strafen führen. Ferner regelt es auch die Verarbeitung und Verbreitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.
Das Wettbewerbsrecht beinhaltet aber nicht nur den Umgang mit erlaubter oder nicht erlaubter Werbung, sondern ebenso auch das Kartellrecht. Das Kartellrecht dient dazu, Monopole zu verhindern, kontrolliert somit Fusionen und soll für eine volkswirtschaftliche Stabilität sorgen.
Im UWG wird das Verhalten geregelt und umfasst somit die eigenen „geschäftlichen Handlungen" einer Person, die er/sie zu seinen/ihren Gunsten oder zugunsten eines fremden Unternehmens durchführt. Vor allem, wenn es um den Absatz aber auch den Bezug von Waren oder Dienstleistungen geht.
Als Marktteilnehmer werden hier alle Personen bezeichnet, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Mitbewerber sind alle Unternehmen oder ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmungen, die ebenfalls Waren oder Dienstleistungen anbieten, und somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen.
Allgemeines
Aber auch das Gesetz gegen das Verbot und deren Verwendung von unerlaubten Marken (MarkenG) sowie deren Schutz und der Kennzeichnung fällt unter das Wettbewerbsrecht.
Im täglichen Leben gewinnt das Wettbewerbsrecht immer mehr an Bedeutung, als man allgemein zu glauben vermag. Täglich wird der Verbraucher mit so genannten Lockvogel-Angeboten hinters Licht geführt und damit angelogen oder wird durch entsprechende Werbung irregeführt. Dies wird im UWG-Gesetz zu verhindern versucht.
Die jeweiligen hiesigen Ordnungsämter sind dafür zuständig, dies zu überwachen und zu regeln. Wir zeigen Ihnen beim nächsten Mal, wie manche Unternehmen es mit unlauteren Handlungen nicht ganz so genau nehmen.
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- Sabine Hutter
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