Das kaufmännische Mahnverfahren

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Eine wichtige Position in dem Forderungsmanagement eines Unternehmens nimmt das kaufmännische Mahnverfahren ein. Überwiegend geht dieses dem gerichtlichen Mahnverfahren voraus und wird in den Unternehmen selbst durchgeführt. Das kaufmännische Mahnverfahren muss optimal strukturiert sein, da es nur dann einen Erfolg verspricht. Bei diesem bemüht sich ein Unternehmen immer eigenständig, die offenen Forderungen eines Kunden zu erhalten. Dabei basiert das kaufmännische Mahnverfahren auf einer gedeihlichen Geschäftsverbindung.

Die Bedeutung des kaufmännischen Mahnverfahrens

Das kaufmännische Mahnverfahren ist ein Vorgang, der ein gewisses Fingerspitzengefühl benötigt.  Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die erste Mahnung, die an einen Kunden geschrieben wird, als Erinnerung zu deklarieren. Auch wenn dieses Schreiben einen eher zurückhaltenden Charakter haben sollte, muss dem Kunden an dieser Stelle eine erneute Frist genannt werden, die ihm zur Verfügung gestellt wird, um die offenen Forderungen zu begleichen.

Die Mahnschreiben

Kommt es nach dem ersten Mahnschreiben nicht zur Begleichung der offenen Forderungen, schließt sich diesem die zweite Mahnung an. In diesem Schreiben muss dem Kunden eine letzte Zahlungsfrist mitgeteilt werden. Unternehmen können an dieser Stelle zusätzliche Kosten für das Mahnschreiben berechnen. Eine dritte Mahnung kann von einem Unternehmen erfolgen, ist jedoch nicht bindend. In dieser kann sich ein Betrieb eines rigoroseren Tons bedienen und zugleich denGeldeinzug androhen. Dieses Mahnschreiben kann auch von einem Inkassodienst übernommen werden. Es sollte per Einschreiben dem Kunden zugesandt werden.

Kommt es trotz des kaufmännischen Mahnverfahrens nicht zur Forderungsbegleichung, können Sie sich für das gerichtliche Mahnverfahren entscheiden. Erfahren Sie im nächsten Beitrag, wie sich dieses gestaltet.

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