Das gerichtliche Mahnverfahren

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Das gerichtliche Mahnverfahren schließt sich dem kaufmännischen an und gliedert sich in mehrere Schritte. Überwiegend wird mit der dritten Mahnung auf dasgerichtliche Mahnverfahren gewechselt. Dieses wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz geregelt und ist somit sowohl an Fristen als auch bestimmte Vorgehensweisen gebunden. Geregelt wird das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland durch die Zivilprozessordnung.

Die Grundlagen

Grundsätzlich muss das gerichtliche Mahnverfahren nicht erst nach dem kaufmännischen erfolgen. So ist es durchaus möglich, sich gleich für dieses zu entscheiden Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt bei einem Unternehmen immer mit derZustellung eines Mahnbescheides an den Schuldner. Der gerichtliche Mahnbescheid wird bei dem zuständigen Gericht durch einen Vordruck beantragt. Dieser steht sowohl in Schreibwarenläden als auch im Internet zur Verfügung. Grundsätzlich muss dabei beachtet werden, dass dasGericht nie die Forderungen prüft, sondern den Mahnbescheid ausschließlich anhand der Informationen erstellt, die in dem Antrag angegeben sind. Durch den Mahnbescheid soll zunächst das kostenintensive Klageverfahren abgewendet werden.

Die Folgen eines Mahnbescheids

Wenn ein Schuldner auf den Mahnbescheid nicht reagiert, kommt es unabdingbar zur Vollstreckung. Diese geht in der Regel mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers bei dem Schuldner einher. Der Verjährungsablauf wird durch die Zustellung eines Mahnbescheids nach dem deutschen Gesetz unterbrochen, wodurch sich der Gläubiger einen Vorteil sichern kann. Bei diesem wird die Mahnung gegenüber dem Schuldner immer durch das Gericht übernommen. Dieses gewährt dem Schuldner eine Frist von zwei Wochen, um seinen offenen Verbindlichkeiten nachzukommen. Grundsätzlich stehen dem Schuldner an dieser Stelle drei Möglichkeiten zur Verfügung, eine davon ist der Widerspruch.

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