Das ESF-Mikrodarlehen Sachsen

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Die Sächsische Aufbaubank bietet mit dem ESF- Mikrodarlehen Sachsen ebenfalls eine Förderung für Existenzgründer an. Gefördert werden können Investitionen und die Kosten für Betriebsmittel. Dabei gelten folgende Grundlagen:

  • Darlehensvergabe nur an natürliche Personen
  • persönliche Haftung bzw. gesamtschuldnerische Haftung bei mehreren Gesellschaftern
  • Beantragung des Darlehens vor der Existenzgründung
  • bei Festigungsmaßnahmen erfolgt die Beantragung binnen 36 Monaten nach der Existenzgründung, jedoch vor der Auslösung von Kosten durch die geplante Maßnahme
  • maximal 20.000 Euro Darlehensbetrag möglich

Die Darlehen richten sich an alle Gründer, auch an solche, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, und an Gründer, die bestehende Betriebe übernehmen. DieLaufzeiten liegen bei fünf Jahren. Davon können sechs bis zwölf Monate tilgungsfrei bleiben. Die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen quartalsweise, eine vorfristige Auslösung des Darlehens ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Ebenfalls müssen mindestens 20 Prozent des Kapitalbedarfs aus eigenen Mitteln aufgebracht werden, bei Investitionsvorhaben sogar 40 Prozent. Der Zinssatz bleibt für die gesamte Laufzeit gleich hoch. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent, üblicherweise in einer Summe. In Ausnahmefällen kann das Darlehen auch in bis zu drei Raten ausgezahlt werden.

Quelle:
sab sachsen

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