Betriebsprüfung aufgrund von Unregelmäßigen bei Geschäftspartnern
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Teil 4 von 4 aus der Serie:
So können Sie eine Umsatzsteuerprüfung vermeiden
So können Sie eine Umsatzsteuerprüfung vermeiden
- Betriebsprüfung bei Start Ups
- Betriebsprüfung nach wiederholter Umsatzsteuererstattung
- Betriebsprüfung wegen Fehlern in der USt-Voranmeldung
- Betriebsprüfung aufgrund von Unregelmäßigen bei Geschäftspartnern
In unserer kleinen Artikelserie zur Umsatzsteuerprüfung haben wir uns bisher mit den typischen Auslösern für eine Umsatzsteuerprüfung befasst, die Sie selbst beeinflussen können. Im vierten Teil geht es nun um einen schwierigeren Fall, nämlich die Umsatzsteuerprüfung, die Ihnen aufgrund von Geschäftspartnern droht.
Auffälligkeiten bei Ihren Geschäftspartnern
Auffälligkeiten bei Ihren Geschäftspartnern können auf unterschiedliche Art und Weise entstehen. Zum Beispiel dann, wenn Ihre Partner es mit der Buchführungspflicht nicht allzu genau nehmen. Doch selbst wenn in diesem Bereich alles in Ordnung ist, kann das Finanzamt hellhörig werden. Sollte Ihr Geschäftspartner eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, die eine Erstattung der Umsatzsteuer vorsieht, kann das Finanzamt wieder misstrauisch werden. Wenn dann noch als Grund für die Erstattung Rechnungen von Ihnen angegeben werden, kommt es nicht selten zu einer Kontrollmeldung an das für Sie zuständige Finanzamt.
Dieses soll dann bestätigen, dass in Ihrem Unternehmen alles korrekt abläuft. Dafür setzt es dann häufig eine Umsatzsteuerprüfung an und Sie müssen Rede und Antwort stehen.
Schutz vor der Prüfung
Einen Schutz vor dieser Prüfung können Sie ebenfalls nur bedingt erreichen. Sie sollten Ihre Geschäftspartner gezielt auswählen. Überprüfen Sie deren Eintragungen im Handelsregister und den Firmensitz. Wenn laut Ihrer Überprüfung alles in Ordnung ist, sollte es nicht zu Problemen kommen.
Dennoch kann es durch solche Querprüfungen, bei denen die einzelnen Finanzämter gerne zusammenarbeiten, schnell zu einer Umsatzsteuerprüfung kommen. Das sollten Sie in jedem Fall wissen, um sich entsprechend vorbereiten zu können.
Garantierten Schutz gibt es nicht
Wie unsere kleine Serie zeigt, gibt es keinen 100-prozentigen Schutz vor einer Umsatzsteuerprüfung. Sie können jedoch einige Dinge bereits im Vorfeld beachten, um die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung zu verringern. Wenn Sie zudem Ihre Unterlagen stets sorgfältig aufbereiten, dürften auch bei einer Prüfung keine Probleme auftreten. Nicht zuletzt sollten Sie natürlich stets höflich mit Ihren Sachbearbeitern beim Finanzamt umgehen. Das wirkt manches Mal Wunder.
Quelle:
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Magazin
- Betriebsprüfung bei Start Ups
- Betriebsprüfung nach wiederholter Umsatzsteuererstattung
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- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
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Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
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