Schwarzgeld
Als Schwarzgeld werden steuerpflichtige Einnahmen bezeichnet, welche unversteuert bleiben, da sie dem Finanzamt verschwiegen werden. Schwarzgeld kann aus einem Erbe entstehen, wenn z. B. größere Summen vererbt werden, auf die aber außerhalb der Freibetragsgrenzen keine Erbschaftssteuer gezahlt wird. Auch wenn größere Schenkungen entgegengenommen werden und keine Schenkungssteuer abgeführt wird, entsteht Schwarzgeld. Auch durch Schwarzarbeit, durch anonyme Parteispenden oder im Organisierten Verbrechen kann Schwarzgeld entstehen.
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letzte Änderung: 26.11.2009 Aufrufe: 1053
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