Schulden
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Allgemein wird der Begriff Schulden umgangssprachlich für Verbindlichkeiten verwendet, welche die Verpflichtung zur Rückzahlung aufgrund einer zuvor erbrachten Gegenleistung begründen. Diese Verpflichtung kann sowohl in einer Geldschuld als auch in einer sonstigen Leistung bestehen. Der zur Leistung verpflichtete wird als Schuldner bezeichnet. Der zur Forderung der Leistung Berechtigte wird als Gläubiger bezeichnet. Bei beiden kann es sich sowohl um Privatpersonen als auch um Unternehmen handeln. Bei Schulden in Form von Krediten oder Darlehen ist die Bank der Gläubiger und der Darlehensempfänger der Schuldner. Das Antonym von Schulden ist der Begriff Vermögen.
Im Bilanz- und Handelsrecht sind Schulden Verbindlichkeiten, die der Unternehmer gem. § 246 HGB in die Bilanz aufzunehmen hat, soweit diese bis zum Stichtag der Bilanzierung tatsächlich entstanden sind.
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