Schrottwert

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Der Wert einer Anlage am Ende ihrer Nutzungsdauer, welcher im Hinblick auf ihre Veräußerung noch erzielt werden kann, wird als Schrottwert bezeichnet. Bei Bemessung der Abschreibungen wird der Schrottwert nicht berücksichtigt, wenn das Verhältnis vom Schrottwert zum Anschaffungswert minimal ist.

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