Schriftstellerische Tätigkeit

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Eine schriftstellerische Tätigkeit liegt vor, wenn jemand eigene Gedanken mit sprachlichen Mitteln schriftlich für die Öffentlichkeit niederlegt. Die Einordnung schriftstellerische Tätigkeit soll sich nach dem Bundesfinanzhof zwar auch am eigenschöpferischen Element und der geistigen Arbeitsleistung orientieren, nicht aber an Qualität und Niveau der Arbeit. Unter die Einordnung zur schriftstellerischen Tätigkeit fallen unter anderem:

•    Autoren, Schriftsteller, Textdichter
•    Journalisten, Onlinejournalisten, Publizisten
•    Übersetzer literarischer Texte
•    Lektoren
•    Rätselhersteller

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