Scheingesellschaft
(1 Bewertungen)Die Scheingesellschaft ist eine Gesellschaft, die ohne Abschluss eines Gesellschaftsvertrages einen Handelsbetrieb unter gemeinsamer Firma aufnimmt. Die Gesellschafter einer Scheingesellschaft haften nach § 128 HGB gutgläubigen Dritten gegenüber wie eine ordentlich zustande gekommene Gesellschaft persönlich als Gesamtschuldner.
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- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
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