Scheingesellschaft

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Die Scheingesellschaft ist eine Gesellschaft, die ohne Abschluss eines Gesellschaftsvertrages einen Handelsbetrieb unter gemeinsamer Firma aufnimmt. Die Gesellschafter einer Scheingesellschaft haften nach § 128 HGB gutgläubigen Dritten gegenüber wie eine ordentlich zustande gekommene Gesellschaft persönlich als Gesamtschuldner.

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