Schanklizenz

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Als Schanklizenz wird die für den Ausschank alkoholischer Getränke erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis bezeichnet. Voraussetzung für die Erteilung einer Schanklizenz ist die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, welche anhand des Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs von der Erlaubnisbehörde überprüft wird. Der Antragsteller für eine Schanklizenz ist verpflichtet, sofern keine Befreiung aufgrund seiner Vorbildung vorliegt, an einer mehrstündigen Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer teilzunehmen. Die Schanklizenz muss zudem vor Betriebsbeginn erteilt worden sein.

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