Schadenersatz

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Als Schadenersatz wird der Ausgleich eines Schadens an einem Anderen bezeichnet, der diesem durch den Schadenverursacher entstanden ist. Die Pflicht zur Leistung eines Schadenersatzes ergibt sich entweder aus den gesetzlichen Regelungen oder aus vertraglichen Ansprüchen. Der Anspruch auf Schadenersatz ist grundsätzlich nur gegeben, soweit dem Schadenverursacher ein rechtswidriges und schuldhaftes Tun oder Unterlassen vorzuwerfen ist. Ausnahmsweise kann der Anspruch auf Leistung von Schadenersatz auch durch eine verschuldensunabhängige Garantie- bzw. Gefährdungshaftung begründet sein.

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