Sachgründung

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Als Sachgründung wird die Gründung einer Aktiengesellschaft bezeichnet, bei der die Gründungsgesellschafter ihre Einlage ganz oder teilweise als Sacheinlagen einbringen. Bei einer Sachgründung ist jedoch eine Bewertung der Sacheinlagen durch unabhängige Prüfer gesetzlich vorgeschrieben, um eine Überbewertung der Sacheinlagen durch die Einbringenden zu vermeiden.

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