Sacheinlage
Sacheinlagen sind Einlagen der Gesellschafter in eine Kapitalgesellschaft, die nicht als Bareinlagen erfolgen, sondern in Form von Sachen und Rechten Zu den Sacheinlagen gehören zum Beispiel Maschinen, Werkzeuge, Grundstücke, Grundpfandrechte oder Patente.
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letzte Änderung: 02.12.2009 Aufrufe: 1324
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