Sachbezug

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Einnahmen, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als Entlohnung erhält und die nicht in Geld bestehen, werden auch als Sachbezug bezeichnet. Ein Sachbezug kann entweder als laufender Arbeitslohn oder einmalig aus besonderem Anlass gewährt werden. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat, wie z. B. freie Verpflegung und Unterkunft, Gutscheine usw. Als Synonyme für den Sachbezug werden oft auch die Begriffe geldwerter Vorteil, Naturalleistung, Sachleistung oder zusätzliche Leistung verwendet.

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