Rundfunkgebühren
(1 Bewertungen)Diese Gebühr wird von der GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland) erhoben. Sofern eine Privatperson ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält ist sie Rundfunkgebührenpflichtig. Das gilt auch für Unternehmen. Auch das Autoradio führt zu einer Rundfunkgebührenpflicht. Es reicht also vollkommen aus, wenn ein Fernseher im Haushalt oder Unternehmen steht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät an eine Antenne angeschlossen ist oder nicht. Für Unternehmen kann die GEZ Gebühr eine Betriebsausgabe sein, wenn es eine betriebliche Veranlassung für das Betreiben von Radio- oder Fernsehgeräten gibt. Beispiel: Ein Friseurgeschäft betreibt im Salon ein Radio, um den Aufenthalt der Kunden angenehmer zu gestalten. Da dieses Radio aus betrieblichen Anlass betrieben wird, ist auch die vierteljährliche Rundfunkgebühr als Betriebsausgabe abzugsfähig.
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