Rürup Rente
(1 Bewertungen)Als Altersvorsorge für Unternehmer, Selbständige und Existenzgründer stellt die Rürup-Rente eine besondere staatliche Rentenförderung dar. Die Förderung wird mittels einer Steuerersparnis an den Selbständigen erstattet, was allerdings einen betrieblichen Gewinn voraussetzt. Die Rüruprente ist vor Harzt IV Forderungen sicher. Der Gesetzgeber kann also angesparte Beiträge durch eine Vermögensanrechnung bei der Grundsicherung nicht zurückfordern. Darüber hinaus ist die Rürupp Rente pfändungssicher und kann somit im Insolvenzfall nicht verwertet werden. Die Rürupprente gehört wie andere Versicherungen der privaten Vorsorge, bspw. Krankenversicherung, Lebensversicherung oder Unfallversicherung nicht zu den Betriebsausgaben. Als Sonderausgabe gem. § 10 EStG können die eingezahlten Beträge der Rürup Rente, nach der geltenden Staffelung, in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden .
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- Torsten Montag
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